Corona-Krise: Bundestag entlastet Mieter und Verbraucher

Berlin (dpa) - Zur Entlastung von Mietern, Verbrauchern und Justiz in
der Corona-Krise hat der Bundestag mit großer Mehrheit einer Reihe
von vorübergehenden Gesetzesänderungen zugestimmt. «Das sind durchaus

gravierende Änderungen, die wir vornehmen», sagte die
stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bei der Debatte am
Mittwoch im Bundestag. Mehrere Abgeordnete betonten, man werde im
Auge behalten, dass die Regelungen nicht missbraucht würden. «Wir
schauen da hin», kündigte der CDU-Abgeordnete Heribert Hirte an.

So darf Mietern nicht mehr gekündigt werden, wenn diese wegen der
Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Das gilt für Mietschulden
aus dem Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni diesen Jahres. Im
Grundsatz soll die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete
aber bestehen bleiben. Wer die Kosten für Strom, Gas,
Telekommunikation oder zum Teil auch Wasser krisenbedingt nicht
zahlen kann, soll davon nicht abgeschnitten werden.

Um zu verhindern, dass laufende Strafprozesse wegen
Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus platzen, sollen Gerichte
Hauptverhandlungen länger als üblich unterbrechen dürfen: für bis z
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drei Monate und zehn Tage. Derzeit sind höchstens drei Wochen oder -
wenn es mehr als zehn Verhandlungstage gab - ein Monat Pause
vorgesehen. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Zudem sollen Aktiengesellschaften virtuelle Hauptversammlungen
durchführen dürfen. Die Treffen sollen online und ohne Präsenzpflicht

stattfinden können. Die Aktionäre stimmen bei einer Hauptversammlung
unter anderem über die Ausschüttung der Dividende, mögliche
Kapitalerhöhungen oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab.

Auch die Insolvenzregeln werden gelockert. So entfällt die Pflicht
zum Insolvenzantrag bis zum 30. September. Voraussetzung ist, dass
die Probleme auf die Coronavirus-Krise zurückgehen und dass Aussicht
auf eine Erholung des betroffenen Unternehmens besteht. Die reguläre
Frist für einen Insolvenzantrag liegt bei drei Wochen.