Run auf Soforthilfen für Firmen - Mehr als 3000 Anträge am ersten Tag

Vielen Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern steht das Wasser in Folge
der Corona-Krise bis zum Hals. Soforthilfen des Landes können ein
Rettungsring sein, um das Untergehen zu verhindern. Vor allem kleinen
Firmen sollen die Finanzspritzen helfen.

Schwerin (dpa/mv) - Die Soforthilfe des Landes für existenzbedrohte
Firmen hat bereits am Tag nach der Verabschiedung des Milliarden
schweren Hilfsfonds eine Antragsflut ausgelöst. Bis zum frühen
Nachmittag seien mehr als 3000 Anträge eingegangen, sagte am Mittwoch
eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Schwerin. Die
Formulare sind auf der Seite des Landesförderinstitutes zu finden.

Die Landesregierung hatte am Dienstag als Reaktion auf die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein insgesamt 1,1
Milliarden Euro umfassendes Hilfspaket geschnürt, um
existenzgefährdete Firmen über die nächsten Monate hinwegzuretten.
Dazu gehört auch, dass das Land die vom Bund angekündigten Hilfen für

Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten vorfinanziert.

So können Firmen mit ein bis fünf Beschäftigten bis zu 9000 Euro,
Unternehmen mit sechs bis zehn Arbeitsplätzen 15 000 Euro bekommen,
ohne das Geld zurückzahlen zu müssen. 125 Millionen Euro stellt das
Land für größere Firmen bereit. Diese Zuwendungen betragen 25 000
Euro bei 11 bis 24 Arbeitsplätzen und bis zu 40 000 Euro bei 25 bis
49 Beschäftigten. «Es geht darum, die Unternehmen und die
Arbeitsplätze zu retten», hatte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU)
den finanziellen Kraftakt begründet, der das Land zwingt, erstmals
seit 15 Jahren wieder neue Schulden zu machen.

Die Überlebenshilfen für Klein- und Kleinstbetriebe in
Mecklenburg-Vorpommern können nach Angaben des Finanzministeriums
rasch ausgezahlt werden. Die Mittel seien an das zuständige
Wirtschaftsministerium überstellt worden, das nun auf Antrag die
Gelder ausreiche.

Wie Finanzminister Reinhard Meyer (SPD) sagte, reicht die
eidesstattliche Erklärung auf dem Antragsformular aus, dass die
Zahlungsschwierigkeiten eine Folge der Corona-Krise sind. Ein
langwieriges Prüfverfahren gebe es vor der Ausreichung der Mittel
nicht, versicherte wie zuvor schon Glawe auch Meyer. Laut
Wirtschaftsministerium soll das Geld spätestens im Laufe der nächsten
Wochen auf den Konten der Antragsteller sein. Neben den direkten
Staatshilfen will das Land auch mit Krediten, Bürgschaften und in
Einzelfällen auch staatlichen Firmenbeteiligungen die Wirtschaft
stabilisieren.

Laut Glawe geraten vor allem Besitzer kleiner Läden, die wegen der
Corona-Krise bis zum 19. April geschlossen bleiben müssen, sowie
Betreiber von Gaststätten und Hotels, die ebenfalls nicht mehr öffnen
dürfen, zunehmend in Zahlungsschwierigkeiten. Der Tourismusbranche
gehe das lukrative Ostergeschäft verloren.

Finanzminister Meyer ordnete nach eigenen Angaben zudem steuerliche
Maßnahmen an, um Unternehmen in der aktuellen Situation zu entlasten.
So könnten wirtschaftlich von der Krise betroffene Unternehmen die
bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag
ganz oder teilweise zurückerstattet bekommen. Dies könne vor allem
Freiberuflern und sehr kleinen Unternehmen helfen. Zudem könnten
Vollstreckungsaufschub und Steuerstundung gewährt werden.

Nach Angaben von Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der Industrie- und
Handelskammer Schwerin, mehren sich die Hilferufe von Unternehmen.
Sie benötigten zur Sicherung ihrer Existenz dringend schnelle und
unbürokratische Unterstützung. «Wir freuen uns, dass die
Landesregierung dies nun ermöglicht», sagte Strupp. Doch dürfe die
staatliche Unterstützung nicht bei Unternehmen mit bis zu 49
Mitarbeitern enden. Auch Betriebe mit 50 und mehr Mitarbeitern
müssten im Sinne einer Gleichbehandlung Berücksichtigung finden.