Bundestag schon mit mehr als Viertel der Abgeordneten beschlussfähig

Berlin (dpa) - Um auch in der Corona-Krise handeln zu können, wird
der Bundestag künftig schon beschlussfähig sein, wenn lediglich mehr
als ein Viertel der Abgeordneten anwesend ist. Das hat das Parlament
am Mittwoch mit nur drei Enthaltungen aus den Reihen der AfD-Fraktion
beschlossen. Bislang lag die Grenze für die Beschlussfähigkeit bei
mehr als der Hälfte der Abgeordneten (355). Künftig sind nur noch 178
Parlamentarier erforderlich.

Diese Änderung der Geschäftsordnung soll bewirken, dass der Bundestag
auch dann noch beschlussfähig ist, wenn womöglich viele Abgeordnete
unter Quarantäne stehen und nicht an Sitzungen teilnehmen können. Die
Regelung ist bis zum 30. September dieses Jahres befristet.

Trotz der generellen Zustimmung der AfD kritisierte deren
Abgeordneter Thomas Seitz anschließend in einer Erklärung diesen
Zeitraum als unnötig lang. Es könnte der Eindruck entstehen, Gesetze
würden nur noch von einer Minderheit von Abgeordneten verabschiedet.
«Dies untergräbt das Vertrauen der Staatsbürger in den Rechtsstaat
und seine Institutionen.» Seitz forderte, die Sonderregelung nur bis
Ende Mai gelten zu lassen.

Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Patrick Sensburg
(CDU), wies die Behauptung zurück, es könne der Eindruck erweckt
werden, Abgeordnete kämen ihren Verpflichtungen nicht nach. Gerade
dieser Tag beweise das Gegenteil. «Ihre Unterstellung ist nicht ok»,
sagte Sensburg an die Adresse von Seitz. «Der Bundestag ist
handlungs- und beschlussfähig, die Demokratie funktioniert.»

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki hatte die Neuregelung zuvor
als «pragmatische Lösung der aktuellen Situation» bezeichnet. «Ich

halte diese Lösung auch für deutlich «schonender» für unsere
parlamentarische Ordnung als das vormals im Raum stehende
Notparlament, das nicht nur im Verteidigungsfalle eingerichtet werden
dürfte», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.