Handwerkskammern sehen großen Hilfsbedarf - Anträge für Soforthilfe

Im Brandenburger Handwerk macht die Corona-Krise inzwischen allen
Gewerken zu schaffen. Am stärksten trifft es Friseur- und
Kosmetiksalons, aber auch andere sind betroffen. Seit Mittwoch können
Hilfen beim Land erbeten werden.

Potsdam (dpa/bb) - Wegen der Corona-Krise können Unternehmen seit
Mittwoch Soforthilfe beantragen - bei den Handwerksbetrieben ist der
Bedarf bereits sehr hoch. «Das Interesse oder besser die
Notwendigkeit der Nutzung des Soforthilfeprogramms ist groß»,
berichtete der Handwerkskammertag des Landes auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur. Wie viele Betriebe letztlich davon Gebrauch
machen könnten, sei davon abhängig, wie lange die Mittel reichten.
Die Bewilligung geht nach der Reihenfolge der Anträge.

Klein- und Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler
können seit Mittwoch die Mittel aus dem Soforthilfeprogramm
beantragen. Die Hilfen sollen kurzfristig ausgezahlt werden. Die
Formulare für Anträge können über das Wirtschaftsministerium und di
e
Investitionsbank im Internet bezogen werden, die Anträge bearbeitet
die Investitionsbank. Das Land stellt zunächst 7,5 Millionen Euro
sofort bereit, weitere Mittel sollen aus dem Nachtragshaushalt
kommen, über den der Landtag kommende Woche abschließend entscheidet.

Durch Absagen aller Veranstaltungen, Schul- und Kita-Schließungen,
Auftragsstornierungen, Produktionsunterbrechungen oder
Quarantänemaßnahmen sind laut Handwerkskammertag inzwischen alle
Gewerke der mehr als 40 000 Betriebe von der Krise betroffen. «Am
stärksten trifft es natürlich durch die verschärften Maßnahmen seit

dem Wochenende die Friseure und Kosmetiker», erklärte das Gremium. In
Brandenburg mussten demnach fast 4400 Friseur- und
Kosmetikunternehmen schließen.

Auch Betriebe in Kombination mit Einzelhandel gehörten zu den
Betroffenen, wie der Handwerkskammertag berichtete. Beispiel
Kfz-Gewerbe: Der Verkauf musste schließen, die Werkstätten dürfen
weiter geöffnet bleiben. Aber auch Bäcker und Fleischer hätten mit
erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen, da weniger Menschen in die
Geschäfte kämen. Zudem sei auch hier das Café-Geschäft - «ein
wichtiges Standbein bei den Bäckern» - weggebrochen.

«Betroffen sind aber genauso Fotografen, deren wichtige
Einnahmequelle Veranstaltungen sind, genau wie Baugewerke, die durch
Kita- und Schulschließung dezimierte Mitarbeiterzahlen in Kauf nehmen
müssen», betonte der Handwerkskammertag. Das Gremium vertritt die
Interessen der drei Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) -
Region Ostbrandenburg und Potsdam und ihrer Mitgliedsbetriebe.

Rund 3600 Unternehmer haben sich den Angaben zufolge in den
vergangenen Tagen an die Kammern in ihren Bezirken gewandt:
«Grundsätzliche Fragen waren Liquiditätssicherung, Kurzarbeit,
Steuererleichterungen, Personalfragen durch Schließungen, aber auch
Fragen der Ausbildung oder arbeitsrechtliche Fragen.»

«Jeder Auftrag, in den Gewerken, die noch arbeiten dürfen, hilft»,
betonte das Gremium. Wichtig sei daher die Botschaft: «Der Kunde soll
durchaus seine Handwerker auch in diesen Zeiten - wie Dachdecker,
Installateure, Maler - beauftragen.»

Auch die Industrie- und Handelskammern (IHK) berichten von
Hilfeersuchen ihrer Mitglieder, bei der IHK Cottbus etwa gingen sie
von mehr als 450 Südbrandenburger Unternehmen aus allen Branchen und
unabhängig ihrer Größe ein. «Betroffene Unternehmen machen mitunter

die härteste Zeit ihres Geschäftslebens durch», erklärte
Hauptgeschäftsführer Marcus Tolle. «Sie brauchen Liquidität.»

Fast 8000 Anfragen aus Unternehmen gingen bisher zum
Soforthilfeprogramm in Brandenburg ein, teilte der Geschäftsführer
der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB), Steffen Kammradt, mit.
Größte Branchengruppen sind mit über 75 Prozent Dienstleister, Handel

und Gastronomie. Mehr als 90 Prozent der Fragesteller hätten weniger
als 10 Beschäftigte. Stornierungen, rapide Auftragsrückgänge und
ausbleibende Kunden sind die mit Abstand häufigsten
Problembeschreibungen.

Die Höhe der Hilfen richtet sich nach der Beschäftigtenzahl: Für bis

zu 5 Erwerbstätige sind maximal 9 000 Euro möglich, für bis zu 15
Erwerbstätige maximal 15 000 Euro, für bis zu 50 Erwerbstätige
höchstens 30 000 Euro und für bis zu 100 Erwerbstätige höchstens 60

000 Euro.