Brandenburger Landtag will auch in Corona-Krise handlungsfähig sein

Potsdam (dpa/bb) - Der Brandenburger Landtag will wegen der
Corona-Krise notfalls auch nur mit rund einem Viertel seiner
Abgeordneten weiterarbeiten können. Das Parlament solle auch mit
mindestens 23 der 88 Abgeordneten Beschlüsse fassen können, heißt es

in einer Empfehlung an den Landtag, für die sich der Hauptausschuss
am Mittwoch in Potsdam mit großer Mehrheit aussprach. Das Präsidium
soll den Fall einer Notlage feststellen. Der Landtag Brandenburg ist
regulär beschlussfähig, wenn mindestens 45 Parlamentarier anwesend
sind.

Grünen-Fraktionschefin Petra Budke betonte: «Wir sollten hier nur
befristete Änderungen machen.» Die vorsichtshalber beschlossene
Mindestbegrenzung soll bis Ende Juni gelten. Sie ist vorgesehen für
den Fall, dass zahlreiche Parlamentarier krank werden könnten. Bisher
ist noch kein Fall bekannt, dass ein Abgeordneter positiv auf das
Coronavirus getestet wurde.

Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen hatten in ihrem
Antrag erst 22 Abgeordnete vorgeschlagen, die Linke brachte die Zahl
23 ins Spiel, die übernommen wurde. Die Fraktionen sollen bei einer
solchen Mindestbesetzung entsprechend ihrer Stärke vertreten sein:
Auf SPD und AfD entfielen dann je sechs Abgeordnete, auf die CDU
vier, auf Grüne und Linke je drei und auf Freie Wähler ein
Abgeordneter.

Die Plenarsitzung Anfang April wird von drei Tagen auf einen Tag
gekürzt. Der Landtag will aus Sicherheitsgründen Stühle freilassen

und zusätzliche Stühle bereitstellen. In der Sitzung wird es um
Folgen der Coronavirus-Krise und um den Rettungsschirm gehen.