Landtag billigt neues Infektionsschutzgesetz - Alle Fraktionen dafür

München (dpa/lby) - Die bayerische Staatsregierung bekommt im Kampf
gegen das Coronavirus noch weitreichendere Befugnisse. Sie kann nun
einen «Gesundheitsnotstand» ausrufen und damit leichter medizinisches
Material beschlagnahmen sowie direkt auf medizinisches und
pflegerisches Personal zugreifen.

Das regelt ein neues bayerisches Infektionsschutzgesetz, das der
Landtag am Mittwoch in seltener Einmütigkeit billigte: Alle sechs
Fraktionen stimmten dem in Rekordzeit erarbeiteten Gesetz zu. Es gehe
um Leben und Tod, deshalb ziehe man nun an einem Strang, betonten
Redner aller Fraktionen. Lediglich ein fraktionsloser Abgeordneter
stimmte mit Nein.

Neben leichteren Beschlagnahmemöglichkeiten für medizinisches
Material sieht das Gesetz unter anderem vor, dass Behörden etwa von
Feuerwehren die Herausgabe von Mitgliederadressen verlangen können
und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von
aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand. Ziel ist, in Notsituationen
zusätzlichen Personalbedarf decken zu können. Und wenn es hart auf
hart kommt, können die Behörden sogar «von jeder geeigneten Person
die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen» verlangen, wenn
das «zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist».

Der Landtag beschloss zugleich eine spezielle gesetzliche Regelung,
um die Kommunal-Stichwahlen am Sonntag, die wegen der Corona-Krise
nur per Briefwahl durchgeführt werden, absolut rechtssicher zu
machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz
explizit klargestellt, damit die Wahl deshalb nicht anfechtbar ist.