Weitere Steuererleichterungen für Unternehmen in Corona-Krise

Stuttgart (dpa/lsw) - Für Unternehmen in der Corona-Krise gibt es
neue Steuererleichterungen. Finanzministerin Edith Sitzmann
(Grüne) teilte am Mittwoch in Stuttgart mit, neben zinslosen
Stundungen von fälligen Steuerbeträgen und erlassenen
Säumniszuschlägen sei es nun auch möglich, die
Umsatzsteuervorauszahlung zu stunden. «Das hilft insbesondere dem
umsatzstarken Handel, der derzeit teils gar keine Umsätze macht»,
sagte Sitzmann.

Zudem gelte, dass bei einem Antrag auf Stundung von Steuern keine
strengen Voraussetzungen für Nachweise mehr erfüllt werden müssen.
Dies betrifft die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Wer
sich Steuern stunden lässt, zahlt den Angaben zufolge keine Zinsen
und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden
ebenfalls erlassen.