Einige Betriebe können Azubis bei Corona-Soforthilfe voll anrechnen

Stuttgart (dpa/lsw) - Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern können
Auszubildende in ihrem Antrag auf Corona-Soforthilfe als
Vollzeitstellen anrechnen. Dadurch könnten einige der Unternehmen in
eine höhere Förderstufe rutschen, wie «Stuttgarter Zeitung» und
«Stuttgarter Nachrichten» in ihren Mittwoch-Ausgaben berichten.

Mit der Entscheidung reagiere das Wirtschaftsministerium auf einen
Hinweis von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). «Viele Betriebe
in Baden-Württemberg haben eine hohe Ausbildungsbereitschaft», sagte
Eisenmann den Zeitungen. Deshalb sei es wichtig, dass diese bei der
Corona-Soforthilfe nicht benachteiligt würden und das
Wirtschaftsministerium vor der nun beginnenden Antragstellung
Klarheit geschaffen habe.

Mit einem milliardenschweren Soforthilfeprogramm für kleine
Unternehmen will die Landesregierung eine Pleitewelle verhindern.
Selbstständige ohne Angestellte und Firmen mit bis zu fünf
Beschäftigten sollen einmalig bis zu 9000 Euro erhalten können, die
sie nicht zurückzahlen müssen. Für Firmen mit bis zu zehn
Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro, Betriebe mit bis zu 50
Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können.