50 verurteilte Straftäter müssen wegen Corona vorerst nicht in Haft

Hamburg (dpa/lno) - Wegen der Corona-Krise müssen in Hamburg rund 50
verurteilte Straftäter ihre Haft vorerst nicht antreten. Die Ladung
zum Haftantritt werde für drei Monate ausgesetzt, sagte Justizsenator
Till Steffen (Grüne) am Dienstag. Dies gelte nur für Menschen, die
wegen Betrugs- oder Eigentumsdelikten zu maximal drei Jahren
Gefängnis verurteilt wurden. Sexualstraftäter und Verurteilte im
Zusammenhang mit organisierter Kriminalität müssten ihre Haftstrafen
antreten. Auch wer bereits in Untersuchungshaft gesessen habe, müsse
hinter Gittern bleiben.

In der vergangenen Woche hatte Hamburg bereits rund 40 Gefangene
entlassen, die Ersatzfreiheitsstrafen etwa für Schwarzfahren
verbüßten. Auch wegen kleinerer Straftaten verurteilte Frauen und
Männer müssen ihre Haftstrafe bereits nicht mehr antreten. Das
bedeute aber nicht, dass die Strafen aufgehoben seien, betonte
Steffen.