Spitze der FDP-Fraktion für Zustimmung zum Lockern der Schuldenbremse

Berlin (dpa) - Die Spitze der FDP-Bundestagsfraktion empfiehlt ihren
Abgeordneten, dem von der Bundesregierung geplanten Aussetzen der
Schuldenbremse und dem Nachtragshaushalt an diesem Mittwoch im
Parlament zuzustimmen. «Das Grundgesetz sagt ausdrücklich, dass in
Notlagen, in Ausnahmesituationen dieses Abweichen möglich sein soll»,
sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion,
Marco Buschmann, am Dienstag in Berlin. «Und wann, wenn nicht in so
einer pandemischen Gefahrenlage mit noch unabsehbaren Folgen für die
deutsche Volkswirtschaft, sollte ein solcher Notfall gegeben sein?»

Buschmann erläuterte, dass die Koalition aller Voraussicht nach wegen
fehlender Abgeordneter darauf angewiesen sein werde, für ihr Vorhaben
Unterstützung von der Opposition zu bekommen. Denn für das Abweichen
von der Schuldenbremse sei eine Änderung des Grundgesetzes
erforderlich, die mit der sogenannten Kanzlermehrheit von mindestens
355 Stimmen beschlossen werden müsse.

Der FDP-Politiker begrüßte es, dass die Bundesregierung Kompromisse
bei der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gemacht
habe. So bekämen nun Bundestag und Bundesrat die Zuständigkeit dafür,

einen epidemischen Notstand auszurufen und diesen auch wieder zu
beenden. «Würde die Regierung allein entscheiden, wann die
epidemische Notlage beginnt und auch wann sie endet, dann wäre für
diese Notlage ein Stück Gewaltenteilung aufgehoben.» Außerdem würde
n
alle Maßnahmen mit einer klaren Befristung von einem Jahr versehen.
«Das war uns ein wichtiges Anliegen», sagte Buschmann.