Unternehmen können Sozialbeiträge wegen Corona-Krise später zahlen

Was tun, wenn in Unternehmen die Umsätze wegbrechen - aber trotzdem
Zahlungsverpflichtungen fällig werden? Jetzt wollen auch die
Sozialversicherungen auf Geld verzichten - vorerst.

Berlin (dpa) - Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer
finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine
Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers
können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, erfuhr die
Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin aus Kreisen der
Sozialversicherungsträger.

Turnusgemäß sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-

und Pflegeversicherung an diesem Freitag fällig. Eingezogen werden
sie von der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich um
insgesamt rund 40 Milliarden Euro, die pro Monat fällig sind.

In einem der dpa vorliegenden Schreiben der Sozialversicherungsträger
heißt es, Stundungen seien zunächst längstens bis Juni zu gewähren.

«Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht.» Ein zentraler
Punkt ist, dass keine Stundungszinsen berechnet werden sollen.

Konkret heißt das: Die Beiträge für März, April und Mai können
im
Rahmen dieser Regelung gestundet werden. Sie sind dann im Juni
fällig.

Der Krankenkassen-Spitzenverband bestätigte die Regelung.
«Arbeitgeber, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der
Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge
zu bezahlen, können die Beiträge vorübergehend stunden, also später

zahlen. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig», sagte
Sprecher Florian Lanz.

Eine entsprechende Regelung gefordert hatte der Chef des
Parlamentskreises Mittelstand der Unions-Fraktion im Bundestag,
Christian von Stetten. In einem der dpa vorliegenden Brief an
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte von Stetten
geschrieben: «Vor allem dem beschäftigungsintensiven Mittelstand,
aber auch der Wirtschaft insgesamt, würde dies kurzfristig
Luft verschaffen.»

Der Arbeitgeberverband BDA forderte eine umfassendere Lösung. «Es ist
mehr als bedauerlich, dass das Arbeits- und Gesundheitsministerium
bei den Sozialversicherungsträgern auf eine restriktive Handhabung
ihrer Stundungsmöglichkeiten hingewirkt haben», sagte eine
Sprecherin.