Prozess um Attacke aus Eifersucht in Artern geplatzt

Mühlhausen (dpa/th) - Der Prozess um eine Gewaltattacke mit
Todesfolge im Kyffhäuserkreis ist ausgesetzt worden. Auch mit Blick
auf Vorstrafen des Angeklagten gab das Landgericht Mühlhausen am
Dienstag den rechtlichen Hinweis, dass für den 44-Jährigen bei einem
Urteil auch Sicherungsverwahrung in Betracht komme. Der Mann soll im
Juni 2019 in Artern aus Eifersucht einen 42-Jährigen mehrfach
geschlagen und für dessen Tod fünf Tage später verantwortlich sein.

Die neue Prozesslage um eine mögliche Sicherungsverwahrung nutzten
die Verteidiger für einen Aussetzungsantrag, dem das Gericht
zustimmte. Staatsanwältin und Nebenklägervertreterin hatten zuvor
nicht widersprochen. Voraussichtlich im Juni 2020 soll der Prozess
neu begonnen werden. Dann müssen etwa auch Zeugen neu aussagen.

Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft und soll laut Gericht ein
weiteres Mal psychiatrisch begutachtet werden. Der Psychiater soll
klären, ob Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben
sind. Die Sicherungsverwahrung erlaubt, dass ein Verurteilter auch
nach Absitzen einer Freiheitsstrafe in Haft bleibt, wenn davon
ausgegangen wird, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit bleibt.

Die Verteidiger haben Strafakten des Angeklagten zur Einsicht
mitgenommen. In den Akten geht es laut Staatsanwaltschaft um
Körperverletzungs- und Raubdelikte, weswegen der Mann vorbestraft ist
und bereits mehrere Jahre inhaftiert gewesen war.

Zwei Augenzeugen hatten den Angeklagten im Prozess schwer belastet.
Eine 30-Jährige und ihr zwölfjähriger Sohn schilderten mehrere
Attacken auf den später Gestorbenen in der Wohnung der Frau. Der
Angeklagte räumte im Prozess zwei Faustschläge ein. Von weiteren
Schlägen und Tritten distanzierte er sich.