Kontaktverbot in den eigenen vier Wänden? Von Axel Hofmann, dpa

Berlin (dpa) - Zur Eindämmung des Coronavirus haben Bund und Länder
am Wochenende ein weitgehendes Kontaktverbot beschlossen. Abgesehen
von Menschen, mit denen man ohnehin zusammen wohnt, dürfen sich
maximal zwei Personen gemeinsam «im öffentlichen Raum» aufhalten. In

der konkreten Umsetzung wirft diese Regelung allerdings Fragen auf.

Gilt diese Zwei-Personen-Regel auch für die eigene Wohnung?

In den am Sonntag vereinbarten Leitlinien werden die Bürger
ausdrücklich aufgefordert, «die Kontakte zu anderen Menschen
außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut
nötiges Minimum zu reduzieren». Ein Sprecher des
Bundesinnenministeriums betonte auf Nachfrage, diese Regelung
erstrecke sich auch auf den Bereich der eigenen Wohnung - selbst wenn
das in den Leitlinien nicht explizit so erwähnt ist. Für die
rechtsverbindliche Umsetzung sind allerdings die Länder zuständig, so
dass die einzelnen Bestimmungen unterschiedlich ausfallen können.

Ist es damit nach den Leitlinien auch verboten, die eigenen Eltern zu
besuchen?

Ausgenommen von der Zwei-Personen-Regelung der Leitlinien sind
lediglich Mitglieder des eigenen Haushalts - und damit keine
erwachsenen Kinder, die nicht mehr bei Vater und Mutter wohnen. Da
«Notbetreuung» und «Hilfe für andere» weiterhin möglich sein so
llen,
sind im Einzelfall sicherlich Ausnahmen denkbar - die müssten dann
allerdings gut begründet sein, weil bei Verstößen gegen die
Leitlinien empfindliche Geldbußen drohen. Bei einem befreundeten
Pärchen auf ein Glas Wein vorbeischauen oder ein Besuch des
Spielkameraden der Kinder fallen jedenfalls nicht unter mögliche
Ausnahmeregeln. Paare, die in verschiedenen Wohnungen leben, dürfen
sich in der Regel aber weiterhin besuchen.

Muss man jetzt mit Kontrollbesuchen der Polizei rechnen?

Wohl eher nicht - auch wenn das Bundesinnenministerium darauf
verweist, dass die Kontrollen und Sanktionen in die Zuständigkeit der
einzelnen Bundesländer fallen. Aber schon am Wochenende hatte die
rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD)
eingeräumt, dass zwischenmenschliche Kontakte im Privaten kaum zu
kontrollieren seien und es sich eher um einen Appell handle:
«Selbstverständlich können wir das nicht überprüfen - es sei denn
, es
ist so eine Party, dass man überall die Musik hört.»