Mietendeckel: Keine Sanktionen bei Verstoß gegen Informationspflicht

Berlin (dpa/bb) - Verstoßen Vermieter gegen Informationspflichten aus
dem neuen Mietendeckel-Gesetz müssen sie derzeit keine Sanktionen
befürchten. Aufgrund der Coronakrise werde darauf verzichtet, teilte
der Senat am Dienstag nach seiner Sitzung mit. Das gelte zunächst für
sechs Monate, sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen der Deutschen Presse-Agentur. Das Mitte
Februar in Kraft getretene Gesetz schreibt zum Beispiel vor, dass
Vermieter ihren Mietern bis Mitte April unaufgefordert darüber
Auskunft geben müssen, wann die Wohnung erstmals bezugsfertig war
oder auch über andere Faktoren, die für die Berechnung der
Mietobergrenze eine Rolle spielen.

Wenn die Mieter sie dazu auffordern, sind Vermieter außerdem
verpflichtet, die Höhe der Miete am 18. Juni 2019 mitzuteilen. Wenn
ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, haben die künftigen Mieter
einen Anspruch darauf, beides unaufgefordert mitgeteilt zu bekommen.

Nach dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen, bundesweit bisher
einmalige Mietendeckel-Gesetz werden die Mieten für fünf Jahre auf
dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ausgenommen sind unter anderem
Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.