Verstoß gegen Corona-Auflagen kostet: NRW erlässt Bußgeld-Regeln

Ein Picknick in der Frühlingssonne? 250 Euro. Sportveranstaltung?
1000 Euro. Nordrhein-Westfalen hat Sanktionen für Verstöße gegen
Regeln in der Corona-Krise erlassen. Bayern hat das auch vor.

Düsseldorf/München (dpa) - Mit saftigen Bußgeldern will
Nordrhein-Westfalen die neuen Regeln zur Eindämmung des Coronavirus
durchsetzen. Der Katalog sieht Strafen bis zu 5000 Euro vor. Bei
Wiederholung werden sogar bis zu 25 000 Euro fällig. Der Erlass wurde
nach dpa-Informationen am Montagabend an die zuständigen Behörden
geschickt. Auch Bayern erstellt nach Angaben von Innenminister
Joachim Herrmann einen eigenen Bußgeldkatalog. Der CSU-Politiker
nannte allerdings noch keine konkreten Summen.

Das Infektionsschutzgesetz, das die Länder nun umsetzen, sieht auch
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Bei vorsätzlichen Handlungen
sind sogar fünf Jahre möglich. Wie diese Bestimmungen in der
Corona-Krise angewendet werden sollen, hat NRW nun ausbuchstabiert.

Bei unerlaubten Zusammenkünften von mehr als zwei Leuten in der
Öffentlichkeit werden pro Kopf 200 Euro fällig. Verbotenes Picknicken
kostet jeweils 250 Euro. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen
organisiert, zahlt 1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen
näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro.

Bußgelder sind auch gegen Unternehmen möglich, die von solchen
Delikten profitieren. Teuer werden auch Hygieneverstöße oder Verstö
ße
gegen das Besuchsverbot in Einrichtungen wie etwa Altenheimen. Die
«Bild»-Zeitung hatte vorab über den Entwurf des Erlasses berichtet.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigte «null Toleranz
gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus» an. «Es
geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen,
das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren.» Die meisten Menschen
verhielten sich aber solidarisch.

Auch Bayerns Innenminister Herrmann betonte, die Vorschriften würden
«ganz überwiegend stark eingehalten». Es gebe aber auch «einige
krasse Fälle und auch einige wenige renitente Verstöße». Dann wür
den
Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet.

In Bremen besteht derzeit noch kein Bußgeldkatalog. Der Innensenat
verwies ebenfalls auf den Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes.
Für Verstöße gegen das Kontaktverbot im öffentlichen Raum komme ein

Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro in Betracht, hieß es.