Finanzministerin: Rückzahlung für Brandenburger Unternehmen
Potsdam (dpa/bb) - Das Land Brandenburg zahlt Unternehmen in der
Corona-Krise ihre bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
zurück. Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der
Pandemie betroffen sind, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen
Antrag auf Erstattung dieser Zahlung für das Jahr 2020 stellen, wie
Finanzministerin Katrin Lange (SPD) am Dienstag in Potsdam mitteilte.
«Die Sondervorauszahlungen werden damit «auf Null gestellt», gezahlte
Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet»,
erklärte sie. «Damit verschaffen wir Unternehmen, die in eine
wirtschaftliche Schieflagen geraten sind, dringend benötigte
Liquidität.»