Land bringt «Soforthilfe Corona» für Unternehmen auf den Weg
Bürgschafts- und Kreditprogramme könnten für viele Kleinunternehmer
und Selbstständige in der Corona-Krise zu spät kommen. Das Land will
nun dafür sorgen, dass sofort Geld in die klammen Kassen kommt.
Stuttgart (dpa/lsw) - Mit einem Soforthilfeprogramm für kleine
Unternehmen will die grün-schwarze Landesregierung in der
Coronavirus-Krise eine Pleitewelle verhindern. Mehrere Milliarden an
Zuschüssen sollen dafür sorgen, dass Selbstständigen und Firmen in
den kommenden Wochen finanziell nicht die Puste ausgeht. «Wir haben
einen Rettungsschirm aufgespannt, wie es ihn in der Geschichte
unseres Landes noch nie gab», sagte Ministerpräsident Winfried
Kretschmann (Grüne) am Dienstag. Die Details:
Was hat die Regierung jetzt auf den Weg gebracht?
Die «Soforthilfe Corona», so der Name des Programms, soll
Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen stützen, die
durch die Krise in Existenznot geraten - etwa weil sie ihr Angebot
einstellen oder ihr Geschäft schließen mussten oder die Produktion
nicht aufrechterhalten können. Auch Künstler und Kulturschaffende
sollen unterstützt werden. «Es müssen weiter Rechnungen bezahlt und
Mieten überwiesen werden», sagte Wirtschaftsministerin Nicole
Hoffmeister-Kraut (CDU). Dafür bräuchten die Betroffenen jetzt so
schnell wie möglich Geld. Von den fünf Milliarden Euro, die im
Südwesten für Wirtschaftshilfen bereitstehen, sind vier Milliarden
für die Soforthilfe verfügbar.
Wer soll jetzt Geld bekommen - und wie viel?
Selbstständige ohne Angestellte und Firmen mit bis zu fünf
Beschäftigten sollen einmalig bis zu 9000 Euro erhalten können, die
sich nicht zurückzahlen müssen. Für Firmen mit bis zu zehn
Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro, Betriebe mit bis zu 50
Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können.
Die tatsächliche Summe, die jeder bekommt, ergibt sich aus dem
Schaden, der dem Betrieb seit dem 11. März unmittelbar aus der
Coronavirus-Krise entstanden ist, zum Beispiel durch den Wegfall des
Umsatzes infolge einer Schließung. Dass sie dadurch wirklich in eine
existenzbedrohliche Schieflage geraten sind, müssen die Unternehmer
in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen.
Wie soll das Verfahren ablaufen?
«Uns ist der Ernst der Lage bewusst», sagte Hoffmeister-Kraut.
Deswegen solle das Geld so unkompliziert und schnell wie möglich
fließen. Betroffene können sich ab Mittwochabend an die Industrie-
und Handelskammern oder die Handwerkskammern in ihrer Region wenden.
Diese nehmen die elektronisch zu stellenden Anträge entgegen und
prüfen sie. Letztlich bewilligt und ausgezahlt wird der Zuschuss dann
von der Förderbank des Landes, der L-Bank.
Was ist mit dem Hilfsprogramm des Bundes?
Auch der Bund hat finanzielle Soforthilfe in Aussicht gestellt, ist
aber in der Umsetzung noch nicht so weit. Natürlich seien die
Programme aber aufeinander abgestimmt, sagte Hoffmeister-Kraut. Für
Selbstständige und für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten seien die
Konditionen auch gleich. «Das heißt: Wir werden, sobald das
Bundesgeld zur Verfügung steht, das Landesprogramm in diesen
Bereichen zurückfahren und diese Gelder dann für andere Bereiche zur
Verfügung stellen», erklärte die Ministerin. Für Firmen mit bis zu
50
Beschäftigten etwa gibt es kein Geld vom Bund.
Das Verfahren zur Beantragung bleibt ohnehin gleich, egal von wem am
Ende das Geld kommt. «Wir wollen einen One-Stop-Shop - und das wird
auch so kommen», sagte Hoffmeister-Kraut.
Gibt es noch weitere Hilfen für Unternehmen?
Die Soforthilfe, so machten Kretschmann und Hoffmeister-Kraut am
Dienstag noch einmal deutlich, sind nur ein Teil einer ganzen Reihe
von Maßnahmen. Derzeit werde parallel auch an einem Beteiligungsfonds
gearbeitet, zudem soll es ein Online-Krisenberatungsprogramm geben.
Spezielle Bürgschaftsprogramme wurden bereits aufgelegt, auch auf
Steuerstundungen für Unternehmen hat sich die Regierung geeinigt.