Bußgelder für Verstöße gegen Corona-Regeln - Städte kontrollieren

Party am Rhein, mit der Clique Pommes essen oder trotz Verbots die
Oma im Heim besuchen - all das wird jetzt richtig teuer. Nach einem
neuen Bußgeldkatalog kosten auch vermeintlich kleine Verstöße viel
Geld. Für die Kommunen ist es eine große Herausforderung.

Düsseldorf (dpa) - Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen fühlen sich
gut gerüstet, um die neuen Vorschriften im Kampf gegen das
Coronavirus zu kontrollieren und notfalls Bußgelder einzutreiben. «Wo
es nötig ist, wird die Zahl der Ordnungskräfte aufgestockt», sagte
Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, am

Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Für Verstöße gegen die neuen
Corona-Regeln gelten ab sofort hohe Bußgelder. Ordnungsämter und
Polizei würden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen

Härte durchsetzen, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU).

Besonders schwerwiegende Verstöße wie etwa Treffen in größeren
Gruppen von mehr als zehn Personen werden sogar als Straftaten
verfolgt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Erlass mit
einem Bußgeldkatalog des Landes hervor. Er sieht Geldstrafen bis zu
5000 Euro vor. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25 000 Euro
fällig. Der Erlass wurde nach dpa-Informationen am Montagabend an die
zuständigen Behörden geschickt.

Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit,
die nicht direkt verwandt sind, werden demnach 200 Euro von jedem
Beteiligten fällig. Auch wer gegen ein Besuchsverbot - zum Beispiel
in einem Altenheim oder Krankenhaus - verstößt, muss 200 Euro Bußgeld

bezahlen. Diese Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders
schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können

bis zu 25 000 Euro Bußgeld verhängt werden.

«Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge
Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu
reduzieren», sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zu den
aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog.

Verbotenes Picknicken kostet laut dem Katalog 250 Euro pro
Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt
1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am
Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Zusätzliche Bußgelder seien
möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren.

Ministerpräsident Laschet betonte: «Die allermeisten Menschen halten
sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen
nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen
bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen
ankommen.» Man habe in Nordrhein-Westfalen erfolgreich das
Null-Toleranz-Prinzip eingeführt bei der Bekämpfung von Verbrechen
wie der Clan-Kriminalität. «Null Toleranz gilt auch gegenüber
Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus», sagte er.

Die Städte unterstützten die Maßnahmen, sagte Helmut Dedy,
Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Es sei eine
Ausnahmesituation, dass Geschäfte, Spielplätze und viele öffentliche

Einrichtungen geschlossen sind. Falls nötig, würden mehr Kräfte zur
Kontrolle der vom Land erlassenen Corona-Regeln eingesetzt.

«Das ist eine Riesenherausforderung», sagt Andreas Wohland,
Beigeordneter beim Städte- und Gemeindebund NRW. Diese zusätzlichen
Aufgaben für die Mitarbeiter der Ordnungsämter lösten einen
erheblichen Überwachungsbedarf aus. Die Polizei hat eine ergänzende
Zuständigkeit. Der neue Bußgeldkatalog sei noch in der Nacht an die
Polizeidienststellen gegangen, berichtete ein Sprecher des
NRW-Innenministeriums.