Kammern setzen ab Mittwoch Soforthilfeprogramm des Landes um

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Industrie- und Handels- sowie
Handwerkammern werden von Mittwoch an das Soforthilfeprogramm des
Landes für betroffene Unternehmen in der Corona-Krise umsetzen. Das
teilte der baden-württembergische Industrie- und Handelskammertag
(BWIHK) am Dienstag in Stuttgart mit. Die Kammern würden die Prüfung
der Anträge auf Soforthilfe übernehmen. Diese könnten ab
Mittwochabend online gestellt werden.

Das Beantragungsverfahren soll in zwei einfachen Schritten ablaufen:
Zunächst sollen voraussichtlich ab Mittwochabend die Antragsformulare
beim Wirtschaftsministerium online abrufbar sein. Diese Anträge
können dann - ebenfalls ab Mittwochabend - in einem zweiten Schritt
über einen Upload auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite
der Kammern (www.bw-soforthilfe.de) eingereicht werden - die jeweils
zuständigen Kammern übernehmen die Bearbeitung.

«Die Verunsicherung bei den Handwerksbetrieben ist enorm», sagt
Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. «Auch bei Betrieben, die
noch geöffnet sein dürfen, brechen Umsätze weg, Aufträge werden
storniert oder für die kommenden Wochen nicht mehr erteilt.» Dazu
komme die Sorge um das Personal und das ständige Risiko einer
Betriebsschließung.

«Corona ist für die Südwestwirtschaft rasend schnell zum absoluten
Prüfstein geworden», stimmt BWIHK-Präsident Wolfgang Grenke zu. Viele

Betriebe seien im Stillstand und bräuchten sofort Unterstützung.
Kosten liefen weiter, Fachkräfte müssten bestmöglich gehalten werden.

«Unsere Kammern haben alle Kräfte mobilisiert, um morgen in die
Umsetzung bei den Soforthilfen zu gehen.»

Die Soforthilfe ist nach der Zahl der Beschäftigten eines
Unternehmens und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu 9000 Euro
für berechtigte Soloselbstständige sowie Unternehmen mit bis zu fünf

Beschäftigten. Darüber hinaus gibt es Hilfen von bis zu 15 000 Euro
für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten und bis zu 30 000 Euro für

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.