Zahl der Corona-Infektionen steigt im Norden um 16,5 Prozent

500 Millionen Euro hat Schleswig-Holstein wegen der Corona-Pandemie
bereitgestellt. Die Landesregierung will denen helfen, die keine
Unterstützung des Bundes bekommen. Darüber beriet das Kabinett.
Unterdessen stieg die Zahl der Infizierten im Land auf 544.

Kiel (dpa/lno) - Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem
neuartigen Coronavirus ist in Schleswig-Holstein auf 544 Fälle
gestiegen. Damit waren im nördlichsten Bundesland 77 Menschen mehr
mit Covid-19 infiziert als einen Tag zuvor. Das entspricht einem
Anstieg binnen 24 Stunden um knapp 16,5 Prozent. Berücksichtigt sind
die bis einschließlich Montag gemeldeten Fälle, wie die
Landesregierung am Dienstag mitteilte.

Im Norden befinden sich mittlerweile 50 Patienten in klinischer
Behandlung. Am Montag hatte die Landesregierung die Zahl dieser Fälle
mit 36 angegeben. Weiterhin sind zwei Todesfälle im Land im
Zusammenhang mit der Viruserkrankung bekannt.

Auf politischer Ebene berät Schleswig-Holstein weiter über die
Ausgestaltung eines 500 Millionen Euro umfassenden Hilfsprogramms.
Nach dem Willen der Koalition aus CDU, Grünen und FDP soll das Geld
denjenigen helfen, die von den Hilfsprogrammen des Bundes nicht
profitieren.

Ende vergangener Woche hatte das Kabinett um Regierungschef Daniel
Günther (CDU) bereits entschieden, dass 100 Millionen Euro als
Soforthilfen an Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und
Solo-Selbstständige gehen sollen, die sich in einer
existenzbedrohlichen Wirtschaftslage gehen. Aus einem
Sicherheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro sollen Mittelständler
Darlehen erhalten. Weitere je 50 Millionen Euro sollen für Kultur,
Bildung Sport sowie für die Erstattung der Elternbeiträge
bereitgestellt werden. Die Kitas bleiben bis zum 19. April
geschlossen.

Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten verstärkte unterdessen
seine Sicherheitsvorkehrungen nach den ersten beiden Covid-19-Fällen
in der Landesunterkunft Neumünster. «Ankommende Schutzsuchende werden
in der Erstaufnahme in Neumünster vor allen anderen
Verfahrensschritten zum ärztlichen Dienst gebracht und untersucht»,
sagte Sprecher Wolfgang Kossert der Deutschen Presse-Agentur. Alle
neu ankommenden Asylsuchenden würden auf CoviD-19 getestet.
«Verdachtsfälle werden sofort isoliert. Bewohner, die bereits vorher
in den Landesunterkünften untergebracht waren, werden getestet, wenn
Sie Erkältungssymptome zeigen.»

Trotz der verschärften Kontaktregeln zur Verlangsamung der
Corona-Pandemie sind weiterhin Blutspenden möglich und auch nötig.
Laut DRK-Blutspendedienst Nord-Ost wird es in den kommenden Wochen
regelmäßig Blutspendetermine an einzelnen Orten geben. Die Spenden
sollen dort konzentriert werden, wo die Einhaltung notwendiger
Hygiene- und Abstandsregeln zum Schutz der Spender und des Personals
möglich sind. Nicht spenden dürfen Menschen mit Erkältungssymptomen,

Fieber und Durchfall.

Die Ausbreitung der Infektionen hat auch Auswirkungen auf die
Kommunalpolitik in den Städten und Gemeinden. Innenminister
Hans-Joachim Grote (CDU) riet nun zur Absage von Sitzungen der
Kommunalvertretungen. «In der gegenwärtigen Situation ist zu
empfehlen, Sitzungen - auch Ausschüsse - bis auf Weiteres nur in
solchen Fällen durchzuführen, in denen eine zeitnahe Befassung und
Entscheidung durch die Vertretung zwingend notwendig ist.» Die
Entscheidung liegt in der Hand der Gremien. Sitzungen von
Gemeindevertretungen oder Kreistagen fallen nicht unter das Verbot
öffentlicher Veranstaltungen.

«Um einen ausreichenden Abstand zwischen den Teilnehmern der
Sitzungen gewährleisten zu können, ist auch ein Ausweichen in
Sporthallen, Schulen oder Gaststätten möglich, wenn dort keine
Speisen oder Getränke serviert werden», sagte Grote. Im Falle von
Erkrankungen seien auch sogenannte Pairingabsprachen möglich, um in
diesem Fall die Mehrheitsverhältnisse zu wahren.

Bund und Länder hatten sich am Sonntag auf eine umfassende
Beschränkung sozialer Kontakte geeinigt. Maximal zwei Personen dürfen
in der Öffentlichkeit noch zusammen sein. Familien oder
Wohngemeinschaften sind ausgenommen. Ferner wurde festgelegt, dass
Handwerke und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,50
Meter nicht eingehalten werden kann, ebenfalls untersagt sind. Dies
gilt etwa für Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder
Tattoo-Studios.