Abrechnungsbetrug: Ex-Chefin von Pflegefirma zu Haftstrafe verurteilt

Berlin (dpa/bb) - Eine ehemalige Chefin einer Berliner Firma für
Pflegedienste ist wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Strafe von vier
Jahren Haft verurteilt worden. Die 63-Jährige habe Pflegekräfte in
der Intensivpflege eingesetzt, obwohl diese nicht über die notwendige
Ausbildung oder über keine Anerkennung einer solchen Qualifikation
verfügt hätten, begründete das Landgericht der Hauptstadt am
Dienstag. Die Angeklagte sei des gewerbsmäßigen Betrugs in 26 Fällen

mit einem Schaden von rund 88 000 Euro schuldig.

Über Jahre hinweg habe die Angeklagte falsche Angaben gegenüber den
Krankenkassen gemacht, so das Gericht. Immer wieder habe sie in der
ambulanten Intensivpflege unqualifiziertes Personal eingesetzt und
Leistungen nicht richtig abgerechnet. Die einschlägig vorbestrafte
Frau habe zudem alle Warnsignale missachtet und dreist weitergemacht,
obwohl es 2016 zu Durchsuchungsmaßnahmen der Polizei gekommen war.

Der Angeklagten waren zunächst 129 Taten in der Zeit von September
2013 bis April 2019 zur Last gelegt worden. Ein Großteil der Fälle
wurde im Laufe der rund sechswöchigen Verhandlung eingestellt. Drei
Mitangeklagte - zwei Frauen und ein Mann - blieben straffrei. Ihre
Verfahren wurden mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten gegen
Zahlung von Auflagen in Höhe von 1000 Euro bis 2500 Euro eingestellt.

Die langjährige Inhaberin von Pflegediensten hatte die 26 Fälle, die
zur Verurteilung führten, zugegeben. «Ich habe Fehler gemacht», sagte

die 63-Jährige nach fast einjähriger Untersuchungshaft. Das Gericht
ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 88 230 Euro
an. Den Haftbefehl hoben die Richter auf. Die Staatsanwältin hatte
viereinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidiger vier Jahre. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis dahin bleibt die Frau frei.