Bayern muss Regelung zu Ausgangsbeschränkungen nachbessern

Zwei Frauen haben erfolgreich gegen die Ausgangsbeschränkungen in
Bayern geklagt. Bayernweite Folgen hat das nicht, die Regierung muss
aber eilends nachbessern. In einem anderen Punkt beruhigt Söder.

München (dpa/lby) - Nach erfolgreichen Klagen zweier Frauen muss die
bayerische Staatsregierung die Regelung zu den wegen der Corona-Krise
eingeführten Ausgangsbeschränkungen rechtlich nachbessern. Die
Auflagen behalten aber landesweit ihre Gültigkeit, wie sowohl das
Verwaltungsgericht München als auch die Staatsregierung am Dienstag
betonten. Einer Verschärfung dieser Regelungen, wie dies einige
oberbayerische Bürgermeister gefordert hatten, erteilte
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) allerdings eine klare Absage.
Zudem kündigte er an, dass drei Experten überwachen sollen, ob die
Staatsregierung mit ihren einschneidenden Maßnahmen zu weit geht.

Seit Samstag ist in Bayern das Verlassen der Wohnung nur noch aus
triftigen Gründen erlaubt ist. Dazu zählen unter anderem der Weg zur
Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber ausdrücklich auch
«Sport und Bewegung an der frischen Luft» - das aber nur alleine oder
mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts München sagte, das Gericht habe
in zwei Einzelfällen zu Gunsten zweier Einzelpersonen entschieden,
die gegen die Ausgangsbeschränkungen geklagt hatten. Für alle anderen
Menschen in Bayern ändere sich dadurch nichts: Die Beschränkungen
behielten ihre Gültigkeit, betonte der Gerichtssprecher. Geklagt
hatten zwei Frauen aus den Landkreisen Ebersberg und Rosenheim. Es
seien zudem noch eine Handvoll weiterer Verfahren anhängig, hieß es.

Das Verwaltungsgericht stellte nach eigenen Angaben nicht die
inhaltliche Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen infrage. Es
bezweifelte aber, ob der Freistaat Bayern die ausgesprochenen
Ausgangsbeschränkungen - wie geschehen - per Allgemeinverfügung
regeln durfte oder nicht per Rechtsverordnung hätte regeln müssen.

Darauf reagierte die Staatsregierung umgehend und kündigte an, die
Allgemeinverfügung sofort durch eine Rechtsverordnung zu ersetzen.
Das werde nun umgehend geschehen, sagte Söder. «Alle Regeln bleiben
natürlich in Kraft.» Das sei alles auf einem vernünftigen Weg. «Die

Ausgangsbeschränkungen bleiben natürlich.» Aus der Staatskanzlei hie
ß
es zudem, man werde parallel zu der rechtlichen Nachbesserung
Rechtsmittel gegen die beiden Gerichtsentscheidungen einlegen.

Verschärfen will die Staatsregierung die Auflagen nicht. Man werde
jetzt keine weiteren Einschränkungen machen, sagte Söder. «Das wäre

jetzt das falsche Signal», betonte er. Erlaubt seien Aufenthalte an
der frischen Luft, und das gelte «natürlich auch für einen Ausflug,
wenn man den machen sollte», sagte der Regierungschef. Söder
appellierte aber an alle, das in «vernünftiger Form» zu machen.

Die Bürgermeister im Tegernseer Tal hatten in der Corona-Krise
Ausflüge in ihre Region behördlich untersagen lassen wollen und sich
deshalb an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) gewandt. Der
Tegernseer Bürgermeister Johannes Hagn schrieb im Namen seiner
Kollegen sogar, die Allgemeinverfügung solle dahingehend erweitert
werden, «dass sich die Leute nur in ihren Landkreisen aufhalten
dürfen. Insbesondere was Spazierengehen und Sport betrifft». Aigner
hatte laut «Münchner Merkur» Verständnis für die Forderung gezeig
t.

Wie Söder lehnt auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) formelle
Ausflugsperren ab. Er sagte aber dem Radiosender Antenne Bayern: «Es
ist sicherlich nicht der Sinn der Sache, dass ich jetzt 50 Kilometer
mit dem Auto fahre, um dann zehn Minuten spazieren zu gehen.» Wenn zu
viele an einem Ort seien, werde die Polizei das aufzulösen versuchen.

Die zahlreichen Vorschriften werden nach Angaben Herrmanns bislang
«ganz überwiegend stark eingehalten». Bei Verstößen gebe es Hinwe
ise
und Ermahnungen durch die Polizisten. Es gebe auch «einige krasse
Fälle und auch einige wenige renitente Verstöße». «Und dort werde
n
dann entsprechend auch Bußgeldverfahren oder Strafverfahren
eingeleitet.» Für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen wird
nun
auch ein eigener Bußgeldkatalog erarbeitet. Damit hätten dann die
Kreisverwaltungsbehörden, die die Bußgeldbescheide erlassen werden,
eine Richtschnur. Konkrete Summen nannte Herrmann aber noch nicht.
Grundsätzlich können Bußgelder bis zu 25 000 Euro verhängt werden.


Zur Überwachung aller Maßnahmen der Staatsregierung kündigte Söder

ein «Monitoring» an, und zwar «ethisch, gesellschaftlich,
juristisch». Er benannte drei Personen, die die Staatsregierung
beraten und Empfehlungen geben sollen: die beiden ehemaligen
Oberlandesgerichtspräsidenten Christoph Strötz und Clemens Lückemann

sowie die ehemalige Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler. Man wolle
parallel zu den einschneidenden Maßnahmen eine «Spiegelung bekommen,
inwieweit dies alles auch aus unserer Sicht mit der Liberalität
unseres Rechtsstaats kompatibel und in Einklang zu bringen ist»,
sagte Söder.