Bürokratische Corona-Tücken - Aiwanger erläutert Regeln für Betrieb e

München (dpa/lby) - Die Betriebssperrungen im Zuge der Corona-Krise
ziehen wegen der schwierigen Unterscheidung des Nötigen vom 
Überflüssigen bürokratische Tücken nach sich. Wirtschaftsminister
Hubert Aiwanger (Freie Wähler) stellte am Dienstag in einer
Erläuterung der Beschränkungen klar, unter welchen Umständen
«Mischbetriebe» noch öffnen dürfen. Das sind Betriebe, die sowohl
Lebensnotwendiges als auch nicht essenzielle Dinge verkaufen - etwa
Kioske, Schreibwarengeschäfte, Einzelhandel mit angeschlossener
Gastronomie oder Lottoläden.

Die Regel: Überwiegt der «erlaubte Sortimentsteil», dürfen die
betreffenden Läden alles verkaufen, was sie sonst auch verkaufen.
Dominiert aber der verbotene Teil des Sortiments, dürfen nur
ausdrücklich erlaubte Dinge verkauft werden. So dürften etwa
Tabakläden, die sonst überwiegend Tabak verkaufen, aktuell nur noch
Zeitungen verkaufen.

Das Wirtschaftsministerium und viele andere Behörden sind seit Tagen
mit einer Flut von Anfragen zu den Corona-Beschränkungen
konfrontiert. Generell erlaubt ist im Einzelhandel und sonstigen
Einrichtungen seit vergangener Woche nur noch, was die Bürger
entweder für ihren Lebensunterhalt brauchen oder von essenzieller
Bedeutung für Gesundheitswesen und Wirtschaftsleben ist. Dazu zählen
unter anderem Lebensmittelhandel, die allermeisten Handwerker,
Tankstellen, Apotheken, Post, Landhandel und Baustoffhandel.

Generell nicht öffnen dürfen dagegen laut Ministerium alle
Einrichtungen, die «nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen
Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung» - von der Badeanstalt
über das Theater bis zu Wellnesszentrum und Wettbüro.