Gericht weist Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen ab

Potsdam (dpa/bb) - Ein Potsdamer wollte die seit Montag geltenden
Einschränkungen aufgrund des Coronavirus nicht hinnehmen - vor
Gericht ist er damit aber gescheitert. Seinen Eilantrag gegen die
Maßnahmen wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ab. Die
in der Rechtsnorm bestimmten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
verletzten den Antragssteller insbesondere nicht in seinem Recht auf
Freizügigkeit, teilte das Gericht am Montagabend mit. Der Beschluss
sei unanfechtbar. 

Weiter hieß es: «Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem
neuartigen Coronavirus auch in anderen Ländern und dessen Einstufung
als Pandemie durch die WHO seien die angeordneten Schutzmaßnahmen
geeignet, erforderlich und angemessen». Es sei nicht ersichtlich,
dass die Maßnahmen über die am Sonntag von Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Bundesländer vereinbarten
Regelungen hinausgingen.

Die am Montag in Kraft getretene Verordnung regelt unter anderem,
dass vorerst bis zum 5. April Brandenburger draußen nur noch allein
oder höchstens mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt oder mit
einer anderen Person bei 1,5 Meter Abstands unterwegs sein dürfen.