NRW erlässt Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Regeln

Party am Rhein, mit der Clique Pommes essen oder auch trotz Verbots
die Oma im Heim besuchen - all das wird jetzt richtig teuer. Nach
einem neuen Bußgeldkatalog kosten auch vermeintlich kleine Verstöße
NRW-weit mindestens 200 Euro - im Wiederholungsfall deutlich mehr.

Düsseldorf (dpa) - Mangelnde Hygiene im Altenheim oder verbotene
Treffen mit mehreren Menschen - im Kampf gegen das Coronavirus
verhängen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Verstöße gegen di
e
neuen Corona-Regeln ab sofort hohe Bußgelder. Besonders
schwerwiegende Verstöße wie etwa Treffen in größeren Gruppen von me
hr
als zehn Personen werden sogar als Straftaten verfolgt. Das geht aus
einem am Dienstag veröffentlichten Erlass mit einem Bußgeldkatalog
des Landes hervor. Er sieht Geldstrafen bis zu 5000 Euro vor. Im
Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25 000 Euro fällig. Der Erlass
wurde nach dpa-Informationen am Montagabend an die zuständigen
Behörden geschickt.

Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit,
die nicht direkt verwandt sind, werden demnach 200 Euro von jedem
Beteiligten fällig. Auch wer gegen ein Besuchsverbot - zum Beispiel
in einem Altenheim oder Krankenhaus - verstößt, muss 200 Euro Bußgeld

bezahlen. Diese Sätze gelten wohlgemerkt für einen Erstverstoß. In
besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei
Wiederholungsfällen können bis zu 25 000 Euro Bußgeld verhängt
werden.

«Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen
oder wird aus dem Verkehr gezogen», erklärte Innenminister Herbert
Reul (CDU). Die Ordnungsämter und die Polizei würden die Maßnahmen
mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.

«Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge
Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu
reduzieren», sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zu den
aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog.

Verbotenes Picknicken kostet laut dem Katalog 250 Euro pro
Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt
1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am
Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Zusätzliche Bußgelder seien
möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Die
«Bild»-Zeitung hatte zunächst über den Entwurf des Erlasses
berichtet.

Ministerpräsident Laschet betonte: «Die allermeisten Menschen halten
sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen
nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen
bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen
ankommen.»

Man habe in Nordrhein-Westfalen erfolgreich das Null-Toleranz-Prinzip
eingeführt bei der Bekämpfung von Verbrechen wie der
Clan-Kriminalität. «Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern

im Kampf gegen das Corona-Virus», sagte Laschet.