Senat: Private Geburtstagsfeiern mit Gästen sind verboten

Berlin (dpa/bb) Freunde und Verwandte zu sich nach Hause einzuladen,
ist nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach der neuen
vom Senat am Sonntag beschlossenen Verordnung muss dafür ein
zwingender Grund vorliegen. Ein Geburtstag sei das nicht, teilte eine
Sprecherin des Senats am Montag mit. Wer einfach nur feiern möchte,
darf das nicht mehr wie sonst vielleicht mit zahlreichen Gästen.
Anders ist es zum Beispiel, wenn in der Familie jemand gestorben ist:
Eine Trauerfeier gilt als ausreichende Begründung, daran dürfen bis
zu zehn Personen teilnehmen.