Emsland ordnet Stallpflicht nach Vogelgrippe-Fall im Kreis Aurich an

Meppen (dpa/lni) - Als Reaktion auf einen Geflügelpestfall im Kreis
Aurich gilt ab Mittwoch eine Stallpflicht im Emsland. Die Halter
müssten sämtliches Geflügel einstallen, teilte der Landkreis am
Montag mit. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft und ist
bis zum 31. Mai gültig. Es handele sich um eine Vorsichtsmaßnahme
nach dem Fall im Kreis Aurich, sagte ein Kreissprecher. Das
Landwirtschaftsministerium in Hannover hatte am Wochenende über einen
betroffenen Betrieb in der Gemeinde Dornum mit rund 10 000
Elterntieren informiert.

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit habe
dort den Verdacht auf H5 bestätigt, hieß es am Samstag. Es handele
sich um die hochansteckende Form H5N8. Sie wird auch als Vogelgrippe
bezeichnet. Das Veterinäramt des Landkreises Aurich richtete demnach
einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein
Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Betrieb ein.
Die rund 10 000 Puten sind nach Ministeriumsangaben gekeult worden.
Für Menschen gehe vom Virustyp H5N8 keine Gefahr aus, hieß es.