Anspruch auf Kindernotbetreuung ist erweitert worden

Dresden (dpa/sn) - Das Land Sachsen hat den Kreis der Eltern
erweitert, die in der Coronakrise Anspruch auf die Notbetreuung in
Schulen und Kitas haben. Es zählen jetzt mehr Berufe als
«systemrelevant» als zuvor, wie das Kultusministerium am Montag in
Dresden mitteilte. Auch Angestellte in Banken und Sparkassen,
Mitarbeiter in der Landwirtschaft, von Krankenkassen und
Sanitätshäusern sowie Kräfte der Kinder- und Jugendhilfe gehören
jetzt dazu. Eine vollständige Übersicht der Berufe sei
unter: www.coronavirus.sachsen.de zu finden.

In den Gesundheits- und Pflegeberufen sowie bei der Polizei gilt der
Anspruch jetzt auch, wenn nur ein Elternteil einem der
systemrelevanten Berufe angehört. Vorher mussten beiden Elternteile
dies nachweisen.