Fristen für Steuererklärungen werden wegen Corona-Krise verlängert

Mainz (dpa/lrs) - Wegen der Corona-Krise werden in Rheinland-Pfalz
auch Fristen für die Abgabe von Jahressteuererklärungen verlängert.
Wenn die Abgabefrist etwa für eine von einem Steuerberater erledigte
Einkommenssteuererklärung bereits am 28. Februar 2020 abgelaufen sei
oder demnächst ablaufe, könne fortan Anträgen auf Fristverlängerung

rückwirkend ab dem 1. März und bis zum 31. Mai entsprochen werden,
teilte das Finanzministerium in Mainz am Montag mit. Bereits
festgesetzte Zuschläge für Verspätungen würden in den Fällen eine
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verlängerten Frist erlassen. Auch bei der Verlängerung von Fristen
zum Beispiel für Stellungnahmen, angeforderte Unterlagen oder bei
Rückfragen wollen die Finanzbehörden großzügig agieren.

Wegen der angespannten Personallage in den Steuerberatungskanzleien
sei es sachgerecht, für einen gewissen Zeitraum auf die Prüfung des
Verschuldens einer versäumten Frist zu verzichten, teilte das
Ministerium weiter mit. Ministerin Doris Ahnen (SPD) sagte, die
Landesregierung trete den Auswirkungen der Pandemie mit aller
Entschlossenheit entgegen, sowohl was die gesundheitlichen als auch
was die wirtschaftlichen Herausforderungen angehe.