Milliardenhilfe für Kliniken gegen Finanznöte in Corona-Krise

Die Krankenhäuser rüsten sich für eine größere Zahl an Patienten
mit
dem Coronavirus. Das kostet zusätzlich, während anderswo Einnahmen
ausfallen - ebenso in Praxen. Dafür soll nun ein Schutzschirm kommen.

Berlin (dpa) - Kliniken und Arztpraxen in Deutschland sollen mit
Milliardenhilfen vor Finanznöten wegen der besonderen Belastungen in
der Corona-Krise bewahrt werden. Das Bundeskabinett brachte am Montag
ein Gesetzespaket von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den
Weg, das Mehrkosten und Einnahmeausfälle auffangen soll. Für den
Ausbau der Intensivbetten für schwer kranke Corona-Patienten soll es
Bonuszahlungen geben. Daneben soll der Bund bei künftigen Epidemien
«von nationaler Tragweite» befristet zusätzliche Kompetenzen
bekommen, um beim Krisenmanagement schneller reagieren zu können.

Spahn sprach von einem «Rettungsschirm» für die Kliniken, der je nach

Lage bis zu zehn Milliarden Euro umfassen könnte - bei regulären
Ausgaben für die Krankenhäuser von jährlich 80 Milliarden Euro. So
soll es für jedes nun frei gehaltene Bett pauschal 560 Euro pro Tag
geben. Für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit
künstlicher Beatmung sollen Kliniken 50 000 Euro Bonus bekommen. Um
Mehrkosten etwa bei Schutzausrüstung aufzufangen, soll es - für die
Zeit von April bis Ende Juni - außerdem einen Zuschlag von 50 Euro je
Patient geben. Dieser soll auch erhöht oder verlängert werden können.


Hintergrund ist, dass die Krankenhäuser planbare Operationen und
Neuaufnahmen wenn medizinisch vertretbar vorerst aussetzen sollen.
Dies soll Kapazitäten freimachen, um für viele Corona-Patienten mit
schwereren Krankheitsverläufen vorbereitet zu sein. Außerdem soll die
Zahl von bisher 28 000 Intensivbetten verdoppelt werden. Der Bund
kalkuliert allein als Ausgleich für die Verschiebung planbarer
Eingriffe mit Mehrausgaben von rund 2,8 Milliarden Euro. Die Pläne
waren nach massiver Kritik an ersten Entwürfen nachgebessert worden.

Auch als Konsequenz aus der aktuellen Krise brachte das Kabinett
zudem Neuregelungen für schnellere Entscheidungen in «epidemischen
Lagen von nationaler Tragweite» auf den Weg - also dann, wenn die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemie ausruft oder eine
bundesländerübergreifende Ausbreitung einer bedrohlichen Krankheit
droht. Dann soll das Bundesgesundheitsministerium bestimmte
Vorkehrungen direkt verordnen können - etwa Meldepflichten für
Fahrgäste im grenzüberschreitenden Bahn- und Busverkehr oder
Maßnahmen zum Beschaffen von Arzneimitteln und Schutzausrüstung.

Spahn betonte, alle Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen im
Infektionsschutz blieben erhalten. Bundestag oder Bundesrat sollen
zudem verlangen können, dass die Feststellung einer «epidemischen
Lage von nationaler Tragweite» wieder aufgehoben wird.

Zum Paket gehört auch Unterstützung für Praxen. Niedergelassene Ärz
te
und Psychotherapeuten, zu denen jetzt kaum Patienten kommen, sollen
bei größeren Umsatzausfällen Ausgleichszahlungen bekommen. Geld gibt

es auch für die Einrichtung zentraler «Fieberambulanzen», damit
Patienten mit Verdacht auf das Coronavirus nicht direkt in Praxen
gehen. Generell soll es nicht auf das Bafög angerechnet werden, wenn
zum Beispiel Medizinstudierende nun in Krankenhäusern mitarbeiten.
Beide Gesetze sollen noch in dieser Woche abschließend in Bundestag
und Bundesrat beraten werden.

Mit Blick auf Materialnachschub stellte Spahn weitere kleinere und
größere Lieferungen an Schutzausrüstung wie Masken in Aussicht. Diese

sollten gleich weiterverteilt und nicht erst gesammelt werden. Bei
Tests gebe es eine Kapazität von bis zu 200 000 in der Woche. Hier
gebe es Engpässe nicht bei den Tests als solchen, sondern eher bei
der Ausstattung der Labore mit Zubehör und Reaktionsstoffen.