DGB-Kritik an Regeln zu Kurzarbeitergeld - Unternehmer halten dagegen

Mainz (dpa/lrs) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in
Rheinland-Pfalz und dem Saarland sieht Nachbesserungsbedarf bei den
Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Die auf den Weg gebrachten
Änderungen seien unzureichend und verhinderten nicht, dass Betroffene
«drastische Einbußen» beim Nettoeinkommen hinnehmen müssten, teilte

DGB-Landeschef Dietmar Muscheid am Montag in Mainz mit. In Branchen
wie der Metall- und Elektroindustrie existierten tarifvertragliche
Zuschläge auf das Kurzarbeitergeld - dort stocken also Firmen das
Kurzarbeitergeld auf. «In vielen Bereichen gibt es solche
tarifvertraglichen Regelungen aber nicht», betonte Muscheid.

Es sei ungerecht, dass einerseits Arbeitgeber bei der Neuregelung von
der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet würden,
andererseits Beschäftigten eine nötige Anhebung des
Kurzarbeitergeldes verweigert werde, kritisierte Muscheid.

Das sah die Landesvereinigung Unternehmerverbände (LVU)
Rheinland-Pfalz völlig anders. «Die Unternehmen stehen mit dem Rücken

zur Wand», befand Hauptgeschäftsführer Karsten Tacke. Umsätze brä
chen
ein oder fielen komplett weg. Insofern habe der Gesetzgeber richtig
gehandelt, indem er den Zugang zur Kurzarbeit erleichtert habe. Der
DGB verkenne die sich weiter zuspitzende Situation. Niemand könne
wollen, dass Unternehmen mit gesundem Geschäftsmodell in die
Insolvenz rutschten, nur weil in der Corona-Krise fehlende Erlöse von
den anfallenden Kosten überholt würden.

Unternehmer können Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, dann übernimmt
die Arbeitsagentur 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67
Prozent. Fließen kann Kurzarbeitergeld fortan, wenn zehn Prozent der
Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind, bisher lag die
Grenze bei einem Drittel. Die Bundesregierung geht von bundesweit
2,15 Millionen Fällen von konjunkturellem Kurzarbeitergeld aus und
von Kosten von rund 10,05 Milliarden Euro.