Infektionsschutzgesetz nimmt Hürde - Gesetzesänderung für Stichwahlen

So schnell geht es sonst nie: Am Mittwoch will der Landtag im
Eiltempo ein neues Infektionsschutzgesetz verabschieden. Es gibt
aber, sozusagen auf den letzten Metern, noch einige Ergänzungen.

München (dpa/lby) - Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus
soll an diesem Mittwoch ein neues bayerisches Infektionsschutzgesetz
im Landtag beschlossen werden - nun hat der Entwurf eine
entscheidende Hürde genommen. Der Gesundheitsausschuss des Landtags
billigte die Gesetzespläne am Montag, und zwar einstimmig, wie der
Ausschussvorsitzende Bernhard Seidenath (CSU) mitteilte.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Staatsregierung deutlich
umfassendere Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommen
soll: Sie kann dann einen «Gesundheitsnotstand» ausrufen.
Beschlagnahmungen von medizinischem Material und der Zugriff auf
medizinisches und pflegerisches Personal werden dann erleichtert.

Hinzu kommt nun noch eine spezielle gesetzliche Regelung, um die
Kommunal-Stichwahlen am kommenden Sonntag, die wegen der Coronakrise
nur per Briefwahl durchgeführt werden, hundertprozentig rechtssicher
zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz
explizit klargestellt, und zwar mit folgender Begründung: Dem
verfassungsrechtlich verbürgten Wahlrecht könne «mit der Durchführu
ng
der Stichwahlen als ausschließliche Briefwahl unter Berücksichtigung
der zwingend notwendigen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen
Rechnung getragen werden». Die Gesundheitssicherheit der Bevölkerung
sei vorrangig, wird betont. Geeignete Alternativen gebe es keine.

Und es gibt im Infektionsschutzgesetz noch eine weitere Änderung
gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung: So wird nun
explizit darauf verwiesen, dass bei Maßnahmen der Behörden bei einem
«Gesundheitsnotstand» die «besondere Stellung» der Angehörigen de
s
Roten Kreuzes und anderer Hilfsgesellschaften unberührt bleibe.

«Bayern ist gut gerüstet für den gemeinsamen Kampf gegen das
Coronavirus», sagte Seidenath. Mit dem Infektionsschutzgesetz sorge
man dafür, dass das auch bei einer sich zuspitzenden Situation so
bleibe. «Denn wenn nötig müssen wir in der Lage sein, alles an
medizinischem Material und Personal schnellstmöglich zur Verfügung zu
haben.» Hier zögen alle Landtagsfraktionen gemeinsam an einem Strang.