Bis zu 2016 Euro Entschädigung bei Verdienstausfall in Corona-Krise 

Berlin (dpa) - Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht
zur Arbeit können und finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, sollen
vom Staat mit bis zu 2016 Euro im Monat entschädigt werden. Die
Regelung ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Abfederung
der Folgen der Corona-Krise, das am Montag vom Bundeskabinett auf den
Weg gebracht wurde. Ein entsprechender Entschädigungsanspruch für
Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas
soll demnach in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden.

Die Entschädigung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 67
Prozent des Nettoeinkommens betragen. In Frage kommen Eltern von
Kindern bis 12 Jahren. Sie sollen das Geld für maximal sechs Wochen
bekommen können. Der Höchstbetrag liege bei 2016 Euro im Monat.

Voraussetzung sei, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare
Betreuung, zum Beispiel durch den anderen Elternteil oder die
Notbetreuung in den Einrichtungen realisieren könnten. Großeltern
zählten nicht dazu. Keinen Anspruch auf Entschädigung sollen
Erwerbstätige haben, die Kurzarbeitergeld bekommen oder die andere
Möglichkeiten haben, «der Tätigkeit vorübergehend bezahlt
fernzubleiben», zum Beispiel durch Abbau von Zeitguthaben.

Die Entschädigungsregelung soll bis zum Ende des Jahres gelten. Die
Auszahlung der Gelder soll über die Arbeitgeber erfolgen, die sie bei
den zuständigen Landesbehörden beantragen müssen.