17 Eilverfahren von Zweitwohnungsbesitzern am Verwaltungsgericht

Schleswig (dpa/lno) - Am Verwaltungsgericht in Schleswig sind bisher
insgesamt 17 Eilverfahren vom Zweitwohnungsbesitzern
eingegangen. Dies sagte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage. Die
Zweitwohnungen der Antragssteller liegen in den Kreisen
Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, und Ostholstein.
Die Verfahren würden zeitnah entschieden, sagte die Sprecherin
weiter.

Fünf der Verfahren waren bereits am Wochenende entschieden worden.
Diese Antragsteller waren mit ihrem Anliegen gescheitert, trotz der
Verfügung des Landes wegen der Corona-Pandemie in ihren
Nebenwohnungen im nördlichsten Bundesland bleiben zu dürfen.

Am Freitag hatte die Landesregierung alle Besitzer von Zweitwohnungen
in Schleswig-Holstein zur Abreise aufgefordert. Einige Kreise wie
Nordfriesland haben die Nutzung von Zweitwohnungen verboten. Am
Sonntag um Mitternacht mussten hier die letzten Zweitwohnungsbesitzer
abgereist sein. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dem Verbot.