Verwaltungsgericht Köln: Spielhallen-Schließung wegen Corona rechtens

Köln (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht Köln hat die Schließung von
Spielhallen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie für rechtmäßig
erklärt. Die Juristen hatten darüber entscheiden müssen, weil sich
mehrere Betreiber gegen die angeordnete Zwangspause in mehreren
Gemeinden im Raum Köln gewehrt hatten. Nach Angaben des Gerichts
argumentierten sie unter anderem, Spielhallen seien nicht mit
Restaurants vergleichbar. Zwischen den Spielgeräten gebe es einen
Mindestabstand und auch einen Sichtschutz - dieser sei auch ein
Schutz vor Tröpfcheninfektionen. Zudem werde regelmäßig desinfiziert.


Diesen Argumenten folgte das Gericht aber nicht. Spielhallen seien
mit anderen Einrichtungen vergleichbar, in denen sich Menschen
begegnen und die «aus wohlerwogenen Gründen» geschlossen worden seien

- etwa Theater, Kinos, Bibliotheken oder Museen. Zudem sei sozialer
Kontakt auch bei Spielhallen ein «wesentlicher Bestandteil», erklärte

das Gericht am Montag. Zum Beispiel bei gemeinsam verfolgten Spielen.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten nach Angaben des Gerichts
Beschwerde einlegen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht Münster
entscheiden.