Geöffnete Geschäfte müssen Desinfektionsmittel bereitstellen

Erfurt (dpa/th) - Die noch geöffneten Läden und Geschäfte in
Thüringen müssen ihre Kunden über Corona-Schutzmaßnahmen informiere
n
und Desinfektionsmittel bereitstellen. Das geht aus einem neuen
Erlass hervor, den das Thüringer Gesundheitsministerium an den
Verband der Wirtschaft Thüringens und den Handelsverband Thüringen
verschickte und der am Montag veröffentlicht wurde. Damit
konkretisiert das Ministerium die bereits geltenden Anweisungen für
Einzelhandelsgeschäfte, die bislang nicht von den angeordneten
Schließungen betroffen sind. Dazu gehören unter anderem
Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Bau- und Gartenmärkte
sowie Läden für Tierbedarf.

Die Geschäfte müssen unter anderem dafür sorgen, dass zwischen den
Kunden mindestens 1,50 Meter Abstand gewahrt bleiben. Außerdem sollen
die Kunden über Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Husten- und
Nies-Etikette informiert werden. Auch der Zutritt in die Läden soll
gesteuert werden - etwa durch Einlasskontrollen. Kunden mit
Covid-19-Symptomen sollen nicht in das Geschäft gelassen werden.

Auch für Liefer- und Postdienste wurden die Hygieneregeln verschärft.
Demnach müssen Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen sowie Rückkehrer
aus Risikogebieten von der Arbeit freigestellt werden. Dem Personal
soll die jeweilige Firma Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
und die Mitarbeiter über Schutzmaßnahmen informieren.