Drastische Einschränkungen für den Alltag in der Corona-Krise

Wann dürfen die Menschen in Berlin noch nach draußen - und mit wem?
Berlin hat die Regeln in der Corona-Krise jetzt noch einmal
verschärft. Kontrollen soll es auch wieder geben.

Berlin (dpa/bb) - In Berlin müssen sich die Menschen von diesem
Montag an auf noch härtere Einschnitte im öffentlichen Leben
einstellen. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen, gilt ein
Kontaktverbot, Aufenthalte im Freien werden weiter eingeschränkt. Die
Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Erregers wurde am Sonntag
nach Beratungen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel
(CDU) verschärft.

Polizei und Ordnungskräfte sollen die Einhaltung der neuen
Vereinbarungen in der Hauptstadt kontrollieren. «Wir müssen und
werden eingreifen, wo Leute glauben, es sei alles ein großer Spaß»,
sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Sonntag in
der rbb-«Abendschau». Die übergroße Zahl der Berlinerinnen und
Berliner wisse, worum es im Kampf gegen das Coronavirus gehe.

Die Länderchefs einigten sich mit der Kanzlerin darauf, Ansammlungen
von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen
werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Müller verteidigte die Entscheidung gegen eine komplette
Ausgangssperre. «Soziales Leben muss möglich sein, Kinder müssen mal

an die frische Luft gehen», erklärte der Regierende Bürgermeister.
Das Ziel sei aber, soziale Kontakte zu reduzieren. Die neuen
Verschärfungen sollen Müller zufolge für zwei Wochen gelten.

In der veröffentlichten Verordnung für Berlin heißt es, Personen auf

dem Stadtgebiet von Berlin müssten sich ständig in ihrer Wohnung
aufhalten. Allerdings gibt es für diese Ausgangsbeschränkung eine
Reihe von Ausnahmen. Das gilt etwa für Menschen, die zur Arbeit
müssen, für Arztbesuche, andere medizinische Behandlungen oder
Blutspenden, für Einkäufe, aber auch für die Begleitung Sterbender
oder für Beerdigungen. Am Sonntagabend wies die Polizei auf Twitter
darauf hin, dass die Berliner ihren Personalausweis oder einen
anderen amtlichen Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die
Wohnanschrift ersichtlich ist, mit sich führen sollten.

Sport und Bewegung an der frischen Luft ist der Verordnung zufolge
ebenfalls im Freien erlaubt, alleine, mit Angehörigen des eigenen
Haushalts oder mit einer anderen Person - nur Gruppen dürfen auch zu
diesem Zweck nicht gebildet werden. Und auch wer Tiere betreuen muss,
darf die Wohnung verlassen und sei es, um mit dem Hund spazieren zu
gehen.