Neue Regeln für die Corona-Krise - was bleibt erlaubt in Berlin?

Zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus hat Berlin das
öffentliche und private Leben weiter eingeschränkt. Was geht und was
nicht?

Berlin (dpa/bb) - Berlin hat am Sonntag zur Eindämmung der
Coronavirus-Pandemie keine generelle Ausgangssperre verhängt. Aber es
gibt dennoch eine ganze Reihe neuer Einschränkungen, die stark in den
privaten Bereich eingreifen. Ein Überblick:

SOZIALKONTAKTE: Treffen von mehr als zwei Menschen sind nicht mehr
erlaubt. Ausgenommen sind Familien und Menschen, die ohnehin in einem
Haushalt zusammenleben. Treffen von bis zu zehn Personen sind nur
noch in Ausnahmefällen gestattet, zum Beispiel für Trauerfeiern.
Ausgenommen vom strengen Versammlungsverbot sind aber zum Beispiel
Zusammenkünfte von Politikern auf Bundes- und Landesebene, der Justiz
und Treffen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, Versorgung und Gesundheit.

AUSGEHBESCHRÄNKUNGEN: Wenn möglich, sollen sich die Berliner in ihrer
Wohnung oder einer anderen Unterkunft aufzuhalten. Es gibt viele
Ausnahmen von diesem Gebot. Dazu zählen Beruf und Ehrenamt,
Arztbesuche, medizinische Behandlungen und Blutspenden, Psycho- und
Physiotherapien, Einkäufe, Sport und Bewegung an der frischen Luft
ohne eine Gruppe, Versorgung von Tieren, Bewirtschaftung von
gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen, Prüfungen, dringend

erforderliche Termine bei Behörden oder Gerichten und die
individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und
Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.

ABSTANDSGEBOT: Bei jedem Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist
- soweit möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Menschen einzuhalten. Öffentliche Verkehrsmittel sind davon
ausgenommen, wenn engere Kontakte unvermeidlich sind.

VERKEHR: Der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs und des
Fernverkehrs läuft weiter. Zum Teil sind die Takte im Stadtverkehr
eingeschränkt oder Linien entfallen, weil es weniger Fahrgäste gibt.
Auch Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung.

EINKAUFEN: Der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke
einschließlich Spätverkäufen und Wochenmärkten läuft weiter wie
gewohnt. Auch Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsgeschäfte dürfen
öffnen. Dazu kommen noch unter anderem Tankstellen, Waschsalons,
Zeitungsverkauf und Buchhandel.

APOTHEKEN: Sie bleiben geöffnet, ebenso wie Drogerien und
Sanitätsbedarf für Hör- und Sehhilfen.

BANKEN: Sie bleiben offen.

RESTAURANTS: Sie sind geschlossen. Das gilt auch für Shisha-Bars. Ein
Liefer- und Abhol-Service ist aber weiter erlaubt.

HOTELS: Alle Beherbergungsbetriebe dürfen keine touristischen
Übernachtungen mehr anbieten.

FRISEUR: Für Berlin ist es neu, dass nun auch Friseursalons
geschlossen sind. Dazu kommen andere Dienstleistungsbetriebe im
Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und
Massagesalons.

SCHULEN: Sie bleiben zu, mindestens bis zum Ende der Osterferien. Das
Abitur und der Mittlere Schulabschluss wurden am Samstag verschoben.

HOCHSCHULEN: Auch sie bleiben samt ihrer Bibliotheken geschlossen.
Prüfungen werden ebenfalls verschoben. Es wird versucht, einen
Online-Betrieb auf die Beine zu stellen.

FREIZEIT: Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Messen, Spielbanken,
Spezialmärkte, Schwimmbäder, Vergnügungsstätten und Bordelle bleibe
n
geschlossen.

ABFALL: Die Entsorgung bleibt bestehen.