Zwei Menschen maximal - Neue Regeln und Rettungspläne in der Krise Von Basil Wegener, dpa

Leere Boulevards und geschlossene Cafés schaffen eine unwirkliche
Atmosphäre. Jetzt ordnet der Staat an, das soziale Leben bundesweit
noch weiter herunterzufahren. Die Folgen der Corona-Krise will der
Bund mit aller Kraft abfedern.

Berlin (dpa) - Die Straßen sind leer. Die Menschen sind besorgt. Und
die Infektionszahlen steigen - am Sonntag auf mindestens 24 100 in
Deutschland. Gerade deshalb gelten für alle Bürgerinnen und Bürger
jetzt noch drastischere Einschränkungen der sozialen Kontakte. Was
die weitreichenden Beschlüsse von Bund und Ländern vom Sonntag
bedeuten - und was die Politik gegen die Krise für Mieter,
Beschäftigte und Wirtschaft tun will:

Gilt eine Ausgangssperre in Deutschland?

Nein. Aber: Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen

aufhalten - es sei denn es sind Angehörige aus dem gemeinsamen
Haushalt. Also mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen ja -
zu dritt nicht. Zu allen anderen soll man, wo immer möglich, einen
Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Was gilt für die eigene Wohnung?

Generell sollen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des
eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.
Ausdrücklich genannt ist die Zwei-Kopf-Regel für drinnen in dem
Beschluss von Bund und Ländern aber nicht. Auch hier darf es aber
etwa keine Gruppen feiernder Menschen geben. Verstöße gegen die
Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei
überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Wie hoch sind die Strafen?

Bis zu 25 000 Euro etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Bundesweite Vorgaben gibt es nicht. «Von Strafhöhen oder
Ordnungsgeldern ist heute nicht gesprochen worden», so Merkel.
Aber: Es handele sich nicht um Empfehlungen, sondern Regeln - mit
Folgen bei Nichteinhaltung.

Was ist draußen noch erlaubt?

Joggingrunden, Toben mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge zum
Beispiel. Also Sport und Bewegung an der frischen Luft - aber eben
individuell. Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder
bleibt erlaubt, Einkäufe, Arztbesuche, zu nötigen Terminen und
Prüfungen, Hilfe für andere.

Was muss bundesweit geschlossen werden?

Restaurants und Cafés - Essen darf man sich nur nach Hause liefern
lassen oder es abholen und zu Hause essen. Friseure, Kosmetikstudios,
Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben.

Werden Homeoffice oder Produktionseinschränkungen vorgeschrieben?

Nein, dazu gibt es keine bundesweite Regelung. In Betrieben sollen
aber Hygienevorschriften eingehalten werden - mit Schutzmaßnahmen für
Mitarbeiter und Besucher.

Dürfen Länder und Kreise darüber hinaus gehen?

Ja, vielfach gelten auch schon schärfere Regeln. In Bayern darf in
der Regel weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem
Hausstand gehört - also etwa Familien aus einer Wohnung. Ansonsten
darf man hier nur alleine hinaus - es sei denn, wenn etwa Betreuer
mit Menschen mit Behinderung oder Senioren einen Spaziergang machen.
Dann ist im Freistaat etwa auch ein Gang zu dritt erlaubt.

Wie funktionieren die bisherigen Beschränkungen für draußen?

Überwiegend gut, wie die Behörden berichteten. Ob in Frankfurt,
Essen, Hamburg oder an der Spree im Berliner Regierungsviertel: Auch
am Sonntag waren meist nur einzelne Menschen, Paare oder Familien mit
Kindern zusammen unterwegs. Es gab aber auch immer wieder Verstöße.
In Neuruppin zum Beispiel löste die Polizei am Wochenende gleich
sechs größere Feiern und Sporttreffen von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen auf. In Bayern gab es bis Sonntagnachmittag bei 25 000
Polizeikontrollen 500 Beanstandungen.

Was tut nun die Regierung zur Abfederung der Folgen?

In der neuen Woche sollen große Schutzschirme für Unternehmen,
Beschäftigte, Soloselbstständige und Kliniken aufgespannt werden.
Umfangreiche Rechtsänderungen soll es geben. Das Ganze soll im
Schnellverfahren beschlossen werden: Am Montag im Kabinett, am
Mittwoch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat.

Wie teuer sollen die Schritte werden? 

Das kann noch niemand sagen: Die Bundesregierung plant einen
Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020. Allein ein
Rettungsschirm für Firmen - der «Wirtschaftsstabilisierungsfonds» -
soll mit 600 Milliarden Euro ausgestattet werden. Kleinunternehmen
und Selbstständige sollen bis zu 15 000 Euro direkt bekommen.

Was ist für Mieter geplant?

Mietschulden infolge von Einkommensausfällen sollen nicht zur
Kündigung führen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum

vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur
Zahlung der Miete soll zwar im Grundsatz bestehen bleiben. Aber die
Vermieter sind auf den Barrikaden: Der Präsident ihres Verbands Haus
& Grund, Kai Warnecke, sagt: «Die Bundesregierung will Menschen im
Stich lassen, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und
sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten.» Der
Deutsche Mieterbund begrüßte dagegen den Gesetzentwurf.

Was ist für Beschäftigte geplant?

Vor allem mit Kurzarbeit sollen Unternehmen Beschäftigte leichter
halten können - statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Fällt
die Arbeit weg, bekommen Beschäftigte dann 60 Prozent des Lohns, mit
Kindern 67 Prozent. Einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag soll
es geben - und den Wegfall von Prüfungen für Hartz-IV-Anträge, damit

die Menschen im Notfall nicht ins Bodenlose fallen. Auch
Entschädigungen sind geplant, wenn der Verdienst ausfällt, weil die
Kinder daheim betreut werden müssen.

Was will die Regierung noch tun?

Sie will Deutschlands Krankenhäusern mit mehr drei Milliarden Euro
helfen. Daneben will der Bund zum Seuchenschutz umfassender selbst
durchgreifen können. Lockerungen soll es beim Insolvenzrecht geben,
so dass Firmen nicht so schnell vor dem Aus stehen.