Weitere Beschränkungen für niedersächsische Nordseeinseln

Aurich (dpa) - Der Landkreis Aurich schränkt den Zugang von den
Inseln Norderney, Juist und Baltrum zum Festland ein. Ab Montag um 6
Uhr dürfen Fährbetriebe von dort aus keine Menschen mehr zum Festland
befördern, die ihren ersten Wohnsitz auf einer dieser Inseln haben,
wie der Landkreis Aurich am Sonntagnachmittag mitteilte. Bewohner
dürfen ihre Wohnungen zudem nur noch aus triftigen Gründen verlassen.
Zwei entsprechende Allgemeinverfügungen gelten vorerst bis zum 18.
April.

Beförderungsregeln umfassen demnach auch die private Beförderung,
insbesondere mit dem Boot oder Flugzeug. Ausnahmen gelten für
Menschen, die auf den Inseln kritische Infrastruktur sichern, also
etwa die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas, sowie für Menschen,
die im medizinischen, geburtshelfenden oder pflegerischen Bereich
tätig sind oder die Versorgung der Inselbewohner mit Gütern des
täglichen Bedarfs sicherstellen. Urlauber und alle anderen Menschen
sollen dagegen unverzüglich abreisen.

Der Landkreis Aurich legt zudem fest, dass die eigene Wohnung auf den
drei Inseln vorerst nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf.
Dazu zählen laut einer Allgemeinverfügung unter anderem die Ausübung

beruflicher Tätigkeiten, Arztbesuche, Blutspenden oder Einkäufe für
den täglichen Bedarf. Auch Lebenspartner, Eltern und Kinder dürfen
besucht werden. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind alleine
oder nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt, ebenso die
Begleitung Sterbender und Beerdigungen im engsten Familienkreis.

Schon seit vergangenem Dienstag dürfen Fährbetriebe keine Menschen
mehr auf die drei Inseln befördern, die ihren ersten Wohnsitz nicht
auf der jeweiligen Insel haben.