Die Beschlüsse von Ministerpräsidenten und Bundesregierung

Berlin (dpa) - Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am
Sonntag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf folgende
Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus verständigt:

1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu
anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf
ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den
unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m
einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer
weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche,
Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe
für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft
sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter
möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen
sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in
unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen

sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei
Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die
Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu
Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure,
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe
unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter
möglich.

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr
ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame
Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei
Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie
der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende
Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder
epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben
möglich.