Briefwahl trotz Ausgangsbeschränkungen möglich

München (dpa/lby) - Die Abgabe von Briefwahlunterlagen für die
Stichwahlen am kommenden Sonntag ist auch während der
Ausgangsbeschränkungen in Bayern zulässig. Darauf hat Innenminister
Joachim Herrmann (CSU) am Sonntag hingewiesen. «Jeder darf seinen
Wahlbrief zur Post oder zur Gemeinde bringen, die Allgemeinverfügung
vom 20. März stellt das auch ausdrücklich klar», erklärte er. Wer
wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen das Haus nicht verlassen
könne oder wolle, dürfe sich etwa von Angehörigen helfen lassen.
«Auch das ist selbstverständlich erlaubt.»

Wegen der Corona-Krise findet die Wahl in zahlreichen Städten Bayerns
ausschließlich per Briefwahl statt. Unterlagen bekommen betroffene
Bürger automatisch per Post zugesandt. Eine persönliche Stimmabgabe
im Wahllokal am 29. März ist hingegen nicht möglich. «Damit wollen
wir einen bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten», erklärte
Herrmann. Er wünsche sich, dass möglichst viele Menschen bis zum
Stichwahl-Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. «Wahlen sind
das Fundament unserer Demokratie und eine Bürgerpflicht.»