Gericht in Schleswig: Zweitwohnbesitzer müssen abreisen

Schleswig (dpa/lno) - Mehrere Antragsteller sind vor dem
schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht mit ihrem Anliegen
gescheitert, trotz der Verfügung des Landes wegen der Corona-Pandemie
in ihren Nebenwohnungen im nördlichsten Bundesland bleiben zu dürfen.
Die erste Kammer in Schleswig entschied im Eilverfahren, dass sie
abreisen müssen. Das teilte das Gericht am Sonntag mit.

Die Antragsteller, deren Erstwohnsitze außerhalb Schleswig-Holsteins
liegen, halten sich derzeit in ihren Zweitwohnungen in Ostholstein
und Nordfriesland auf.

Wegen der Eilbedürftigkeit habe die Kammer die Entscheidung auf eine
weitergehende Interessenabwägung gestützt, hieß es in der Mitteilung.

Demnach überwiege das private Interesse der Antragsteller das
öffentliche Interesse am Schutz vor der weiteren Verbreitung des
Virus nicht.

Die Antragsteller hätten zudem keine Gründe genannt, die eine Nutzung
ihrer Hauptwohnungen im Einzelfall als unzumutbar erscheinen ließe.
Gegen den Beschluss können sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
einlegen. (Aktenzeichen 1 B 10/20, 1 B 11/20, 1 B 12/20, 1 B 13/20, 1
B 14/20)

Am Freitag hatte die Landesregierung alle Besitzer von Zweitwohnungen
in Schleswig-Holstein zur Abreise aufgefordert. Angesichts der
Corona-Pandemie verbiete sich auch eine Anreise zu einer Zweitwohnung
in den Norden, hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gesagt.
Ziel aller Maßnahmen müsse es sein, die Ausbreitung des Coronavirus
zu verlangsamen.