Gema entlastet wegen Corona geschlossene Betriebe

Berlin (dpa) - Spielstätten, Kulturbetriebe und
Freizeiteinrichtungen, die wegen der Coronakrise schließen mussten,
müssen bis auf Weiteres keine Tantiemen für Musik bezahlen. «Kein
Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit Gema-Gebühren
belastet werden», teilte die Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) auf ihrer
Website mit. Das gelte rückwirkend bis ab dem 16. März.

Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens seien für die

Gesellschaft notwendig und sinnvoll, stellte die Gesellschaft klar.
Sowohl für die Lizenznehmer als auch die Urheber seien sie jedoch
existenzgefährdend. «In Vertretung unserer rund 78 000 Mitglieder
wollen wir gemeinsam alles dafür tun, dass unsere Musikkultur eine
Zukunft hat», heißt es in der Mitteilung.