Justizminister: Kein pauschales Stornierungsrecht wegen Coronavirus

Die Osterferien stehen vor der Tür und Tausende urlaubsreife Bürger
müssen auch in NRW auf ihre längst gebuchten Reisen verzichten.
Können die nun wenigstens storniert werden? NRW-Justizminister
Biesenbach erklärt Grundsätzliches zum Reiserecht in Corona-Zeiten.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein pauschales Stornierungsrecht wegen des
Coronavirus steht auch Pauschalreisenden nicht zu. Darauf hat
Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU)
hingewiesen. Allerdings seien Pauschalurlauber durch besondere
gesetzliche Regelungen besser geschützt als Individualreisende,
erklärte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Wer seine Reise selbst organisiert habe, sei auf die Kulanz seiner
Vertragspartner angewiesen.

Biesenbach appellierte an die Bürger, sich umfassend über ihren
Verbraucherschutz zu informieren. In NRW beginnen am 6. April die
Osterferien. Tatsächlich gibt es aber wegen der Corona-Pandemie
landesweit schon keinen Regelunterricht mehr.

Wie der Justizminister erläuterte, gilt auch bei Pauschalreisen: «Wer
aus reinem Unsicherheitsgefühl zuhause bleiben möchte, kann nicht
kostenfrei stornieren.» Auch Reiserücktrittsversicherungen böten
keine Garantie, wenn Urlauber lediglich Angst vor dem Coronavirus
hätten, aber nicht selbst vor Urlaubsantritt erkrankt seien.

Ein wichtiges Indiz - wenn auch nicht zwingende Voraussetzung für
eine reibungslose Stornierung - seien die Reisewarnungen des
Auswärtigen Amts, unterstrich Biesenbach. Wegen der Corona-Krise hat
die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung zunächst bis Ende
April ausgesprochen.