Corona: Diese Maßnahmen haben die Bundesländer zuletzt ergriffen

Berlin (dpa) - Als Reaktion auf die Coronavirus-Ausbreitung haben
einige Bundesländer das öffentliche Leben eingeschränkt. Eine
Übersicht über die zuletzt ergriffenen Maßnahmen:

BAYERN: Seit Mitternacht gelten im gesamten Freistaat weitreichende
Ausgangsbeschränkungen, mit deren Hilfe die Ausbreitung des
Coronavirus eingedämmt werden soll. Das Verlassen der eigenen Wohnung
ist nur noch mit triftigen Gründen erlaubt, wie dem Weg zur Arbeit
und zu nötigen Einkäufen, dringende Arztbesuche, aber auch Sport und
Spaziergänge an der frischen Luft - dies aber in der Regel alleine.
Gastronomiebetriebe aller Art müssen geschlossen bleiben. Ausnahme
sind Auslieferungsdienste, Mitnahmeangebote und Drive-in-Schalter.

BADEN-WÜRTTEMBERG: Seit Mitternacht sind Menschenansammlungen auf
öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt.
Ausnahmen gebe es für Familien und Paare. Gaststätten und Restaurants
sind für Gäste geschlossen. Essen zum Mitnehmen sei aber weiter
erlaubt. Verstöße etwa gegen das neue Niederlassungsverbot können
nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit Bußgeldern bis
zu 25 000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In Nordrhein-Westfalen gilt bislang keine
Ausgangssperre. Die Landesregierung hat seit Anfang der Woche die
Schulen und Kindergärten geschlossen. Um die sozialen Kontakte in der
Bevölkerung weiter zu reduzieren, folgten unter der Woche weitere
Einschränkungen für das öffentliche Leben. So durften Restaurants nur

noch bis 15.00 Uhr öffnen, Einrichtungen wie Bibliotheken wurden
geschlossen, Sportvereine stellten das Training ein, und
Fitnessstudios mussten schließen. Ministerpräsident Armin Laschet
(CDU) hat Ausgangssperren wiederholt als allerletztes Mittel
bezeichnet. Daraufhin verschärften mehrere NRW-Städte die Regeln. In
Köln, Leverkusen, Dortmund und Bochum gelten strenge Auflagen, um das
Treffen von Personengruppen auf Plätzen oder Parks zu verhindern.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern,
Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen sowie Ansammlungen von
Personen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Teilnehmern sind
untersagt. Einzige Ausnahme ist, wenn Verwandtschaftsverhältnisse
ersten Grades bestehen. Ziel der Landesregierung sei es, auf
Ausgangssperren zu verzichten, hatte Ministerpräsident Daniel Günther
(CDU) gesagt. Zuvor hatte die Landesregierung unter anderem strenge
Auflagen für Touristen erlassen.

NIEDERSACHSEN/BREMEN: Restaurants und Cafés müssen ab Samstagabend
schließen. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen soll aber weiter
möglich bleiben. Es geht darum, größere Menschenansammlungen in
Gaststätten zu unterbinden. Auch in Bremen müssen Restaurants ab
Samstag schließen. Noch strikter als bisher wollen die Behörden gegen
Touristen vorgehen, die die ostfriesischen Inseln nicht verlassen
wollen. Bisher galt eine Frist bis 25. März. Nun müssen Urlaubsgäste

die Inseln Norderney, Juist und Baltrum bis Sonntag verlassen.

RHEINLAND-PFALZ: Hier sind mittlerweile Versammlungen von mehr als
fünf Personen etwa in Parks verboten, zudem müssen Restaurants und
Gaststätten geschlossen bleiben. Bereits am vergangenen Montag hatten
Schulen und Kindertagesstätten bis auf eine Notbetreuung geschlossen,
seit Mittwoch dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs öffne
n.
Dazu zählen unter anderem Supermärkte, Drogerien, Banken und
Baumärkte. Kinos, Museen und andere Freizeiteinrichtungen wurden
wegen Ansteckungsgefahr geschlossen.

HESSEN: Versammlungen von Personen im öffentlichen Raum etwa in Parks
sind auf maximal fünf beschränkt, zudem müssen Restaurants und
Gaststätten seit 12.00 Uhr geschlossen haben. Es wird aber weiter
möglich sein, sich Essen zu bestellen und liefern zu lassen. Bereits
am vergangenen Montag hatten in Hessen die Schulen und
Kindertagesstätten bis auf eine Notbetreuung geschlossen, seit
Mittwoch dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen.

SAARLAND: Seit 0.00 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Damit dürfen
die Saarländer die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür
einen triftigen Grund haben. Das hatte Ministerpräsident Tobias Hans
(CDU) am Freitag angekündigt. Dazu gehörten der Weg zu Arbeit,
notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Auch gemeinsame Spaziergänge
etwa in der Familie mit Abstand zu anderen bleiben weiter möglich.

SACHSEN: Sachsen will mit Strafen gegen Menschenansammlungen in
Zeiten der Corona-Krise vorgehen. Verstöße gegen Vorgaben der
Behörden sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren
geahndet werden können, teilte Ministerpräsident Michael Kretschmer
(CDU) am Freitag mit. Grundlage sei das Infektionsschutzgesetz. Eine
Größenordnung für Ansammlungen wurde dabei nicht genannt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Ab Samstag, 18.00 Uhr, müssen alle
Restaurants schließen. Erlaubt ist ihnen nur ein Lieferdienst.
Außerdem wurde das Urlaubsland diese Woche für auswärtige Touristen
gesperrt. Die Polizei überprüft die Einhaltung dieser Maßgabe an zehn

Kontrollstellen. Am Freitag wurde dort jedes zwölfte Fahrzeug
zurückgewiesen.

HAMBURG: In der Hansestadt werden alle Restaurants geschlossen und
Ansammlungen von mehr als sechs Personen untersagt, wie Bürgermeister
Peter Tschentscher am Freitag nach einer Senatssitzung mitteilte.
Ausnahmen gelten demnach für Lieferdienste sowie für Familien oder
Gruppen von Berufstätigen.