Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Ladenschließungen ab

Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die
Allgemeinverfügung des Senats zur Schließung von
Einzelhandelsgeschäften in einem ersten Verfahren bestätigt. Das
Gericht lehnte am Freitagabend den Eilantrag einer Besitzerin von
mehreren Geschäften ab, die sich gegen die Schließung ihrer Filialen
juristisch zur Wehr gesetzt hatte (Az.: 10 E 1380/20). Nach
Auffassung des Verwaltungsgerichts sei dem Schutz der Gesundheit der
gesamten Bevölkerung als überragend wichtigem Gemeinschaftsgut der
Vorzug vor den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin zu
geben, teilte ein Sprecher des Gerichts am Samstag mit.