Corona: Ministerium aktualisiert Liste zu Ladenschließungen

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Autohaus muss dicht machen, die
Kfz-Werkstatt aber nicht? Die Vorgaben, nach denen in dieser Woche im
Kampf gegen die Ausbreitung von Corona Unternehmen schließen mussten,
führten landesweit zu Verwirrung. Das Wirtschaftsministerium versucht
nun, die Regelungen zu präzisieren und hat am Samstag eine
Auslegungshilfe zu Ladenschließungen mitsamt einer Liste von
Ausnahmen veröffentlicht. Die Liste werde von der Landesregierung
kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, hieß es.

Klargestellt wurde nun nochmals, dass Handwerk und Dienstleistungen
von Schließungen grundsätzlich nicht betroffen sind. Allerdings gebe
es Ausnahmen, die sich aus der neuen Rechtsverordnung des Landes
ergäben. Vor allem der Einzelhandel müsse bis zum 19. April
schließen. Zu bleiben etwa Autohäuser und Fahrradverkäufer, nicht
aber Auto- und Fahrradwerkstätten, die auf die Reparatur und Wartung
spezialisiert sind. Wer schließen müsse, dürfe die Ware aber
weiterhin telefonisch, online und über den Versandhandel oder andere
Vertriebswege verkaufen.

Ausdrücklich geöffnet bleiben darf etwa der Einzelhandel für
Lebensmittel - ob Bäcker, Metzger, Getränkemarkt oder Wochenmarkt.
Dass Apotheken geöffnet sein dürfen, war schon bekannt. Darüber
hinaus sind aber auch Sanitätshäuser, Optiker und Drogerien von
Schließungen ausgenommen. Geöffnet bleiben außerdem Tankstellen,
Banken, die Post, Lieferdienste und Reinigungen.

Zu jenen, die schließen müssen, gehören nun auch Friseure,
Blumenläden und Massagestudios, während beispielsweise Hofläden,
Kioske und Baumärkte weiterhin geöffnet bleiben dürfen und
Personal-Trainer mit ihren Kunden joggen gehen können. Klarheit gibt
es zudem nun bei der Fußpflege - ist sie kosmetisch, bleibt der
Betrieb geschlossen, ist sie medizinisch, ob nun stationär oder
mobil, darf sie weiterbetrieben werden.