Land: Bestattungen nur unter freiem Himmel und in kleinem Kreis

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Zuge der Eindämmung des grassierenden
Coronavirus hat Baden-Württemberg auch strengere Regeln für
Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen erlassen.
Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und
Synagogen seien nun grundsätzlich untersagt, heißt es in der
Verordnung, die am Samstag in Kraft getreten ist.

Ausnahmen seien unter anderem unaufschiebbare Zeremonien wie Taufen
und Eheschließungen im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht
mehr als fünf Teilnehmern sowie Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur
Aufzeichnung und medialen Verbreitung. Auch Erd- und
Urnenbestattungen sowie Totengebete sind erlaubt, wenn sie unter
freiem Himmel mit nicht mehr als zehn Teilnehmern stattfinden.

Zudem sei es verboten, dass bei Aufbahrungen in Leichenhallen und
ähnlichen Einrichtungen mehrere Menschen gleichzeitig die Leiche
besichtigen, heißt es weiter in der Verordnung, die das
Kultusministerium in Stuttgart erlassen hat.