Notbetreuung für Kinder auch am Wochenende und in Osterferien

Düsseldorf (dpa/lnw) - Eltern mit systemrelevanten Berufen in
Nordrhein-Westfalen können ihre Kinder auch an Wochenenden und in den
Osterferien zur Notbetreuung in die Schule oder Kindertagesstätte
schicken. Die Regelung zur Bewältigung der Corona-Krise gelte ab
Montag (23. März), teilten das Schul- und das Familienministerium am
Freitag mit.

Auf Notbetreuung hätten künftig auch Familien Anspruch, bei denen nur
ein Elternteil (nicht beide) im Bereich der kritischen Infrastruktur
arbeite - sofern keine eigene Betreuung möglich sei. «Die
Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden
Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation
anzupassen», erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).

Seit Mittwoch ist an allen Schulen in NRW eine Notbetreuung
eingerichtet. Entsprechende Angebote werde es neben den Kitas auch
bei Tagesmüttergruppen (Kindertagespflegestellen) geben. Anspruch
darauf haben Eltern mit systemrelevanten Berufen wie etwa im
Gesundheitswesen, im Bereich Energie und Entsorgung oder bei
Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr.

Nach Zahlen des Ministeriums nutzten zu Beginn der Notbetreuung
Eltern von etwa 8230 Schülern bis zur sechsten Klasse das Angebot.
Insgesamt seien in dieser Altersgruppe knapp eine Million Kinder
schulpflichtig.